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Optimierung der Kälberhaltung

In den meisten Fällen finden die Kälber in Iglus ihren Platz auf dem Hof an Stellen, die keine weitere Nutzung haben, oder in der alten Maschinenhalle wird eine Ecke frei geräumt, mit Stroh eingestreut, ringsum Gitter aufgestellt, an denen dann ein Trog befestigt wird.

So wurde in den letzten Jahren oft eine schnelle Lösung gefunden, wenn die Zahl der Milchkühe im bestehenden Stall zunahmen und mehr Kälber als Stallplätze zur Verfügung standen. Es wurde sich über Kälberhaltung wenig Gedanken gemacht, die Kälber waren „einfach da“, bereiten Kosten aber keinen Erlös. 

Doch hier hat mittlerweile ein Umdenken eingesetzt. Viele Betriebe, die in ihre Milchkuhställe investiert haben, denken nun an Optimierung der Kälberhaltung. Insbesondere hat der längere Verbleib in den ersten vier Lebenswochen dazu geführt, dass Betriebe handeln mussten, um ihre höhere Kälberzahl entsprechend unterzubringen.

Grundsätzlich ist es in Rheinland-Pfalz so, dass bauliche Anlagen nach der Landesbauordnung (LBauO RLP) genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für die Kälberhaltung. Es gibt nach dem § 62 LBauO aber auch Ausnahmen, welche jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen. Diese müssen mit der zuständigen Kreisverwaltung abgestimmt werden. Auch wenn es sich um baugenehmigungsfreie Vorhaben handelt, kann trotz alledem eine Anzeigepflicht entstehen, evtl. bei der unteren Naturschutzbehörde oder aber der unteren Wasserwirtschaft bei der Kreisverwaltung. Auch ist das Halten von Kälbern in Gebäuden, die ursprünglich nicht zur Tierhaltung genehmigt waren, nicht rechtskonform. Hier muss eine Nutzungsänderung der Gebäude beantragt werden. 

Viele Systeme sind praktikabel und bieten Vor- und Nachteile. Die Erweiterungen und Umnutzungen sollten in der Planung genauso mit einbezogen werden, wie Tiergesundheit und Arbeitswirtschaftlichkeit. Auch sollte das Stallsystem dem Standort entsprechend ausgewählt werden. Bei Fragen rund um die Realisierung eines Kälberstalles aus baulicher Sicht, aber auch bei Förderfragen, stehen wir Ihnen als Beratungsteam der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

#Themen

Beratung, BTE, Tier

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