Aufgaben der Raumordnung

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne zu Bauvorhaben jeglicher Art. Wir klären dabei gemeinsam mit Ihnen und den Behörden im Schwerpunkt baurechtliche und naturschutzrechtliche Fragestellungen ab und unterstützen Sie bei:

  • Form/Formulierung des Antrags (siehe auch Beratung Bau & Technik)
  • Fragen zur baurechtlichen Privilegierung 
  • Fragen zur Erschließung
  • Abklärung von möglichen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange (z.B. Wasserwirtschaft, Naturschutz, Bauleitplanung etc.)
  • Suche nach Alternativstandorten

Die landwirtschaftliche Nutzung und die Errichtung von Gebäuden in Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutz, Naturschutz- und Wasserschutzgebieten) unterliegt oftmals Einschränkungen. Inwieweit diese Auflagen zu erfüllen sind und/oder zu einer Entschädigung führen, kann nur im konkreten Einzelfall geprüft werden. Die Landwirtschaftskammer berät und unterstützt Sie hier gerne.

In Rheinland-Pfalz laufen derzeit mehrere Verfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen. Dies sind nicht nur die Polder am Oberrhein, sondern auch Maßnahmen an der Mosel und an anderen Nebenflüssen des Rheins. In einigen Projekten wurde die Landwirtschaftskammer in Moderationsverfahren zu einzelnen Hochwasserplanungen sehr eng einbezogen und konnte so die Betroffenheit der Landwirtschaft erläutern und vielfach minimieren. Auch hier ist es besonders wichtig, schon sehr frühzeitig auf mögliche Betroffenheiten und nachteilige Auswirkungen hinzuweisen (z.B. hoher Flächenverbrauch, Druckwasserproblematik, Binnenentwässerung, Flächentausch, naturschutzrechtliche Kompensation, etc.). Die Landwirtschaftskammer unterstützt vor Ort die Wasserschutzgebietskooperationen, bei Renaturierungsmaßnahemen achten wir unter anderem auf die nachhaltige Nutzbarkeit angrenzender Flächen und Drainagen. 

Das Baugesetzbuch und das Kommunalabgabengesetz bilden die Grundlage für die Erhebung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen für den Anschluss an die Wasserversorgung und an die Kanalisation sowie für den erstmaligen und wiederholten Ausbau von Verkehrswegen. Die häufigsten Fragen tauchen hier im Rahmen der Veranlagung und der Stundung auf. Wir beraten Sie gerne. 

Das Grundstücksverkehrsgesetz schützt nach wie vor den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Landwirte und verhindert immer noch den Flächenerwerb durch Nicht-Landwirte. Jedoch kann es auch hier zu strittigen Fragen oder Situationen kommen, bei denen wir Sie gerne beratend unterstützen. Grundsätzliche Fragen richten Sie bitte an Maraike Mann: 0671 793 627

Sowohl im Mittelgebirgsraum, als auch in Rheinhessen und der Pfalz sieht sich die Landwirtschaft verstärkt mit dem Ansinnen konfrontiert, derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen aufzuforsten. Dies kann sich jedoch auch negativ auf die Agrarstruktur oder einen bestehenden Betrieb auswirken. Die Landwirtschaftskammer unterstützt Sie z.B., bei der Frage, ob sich durch die Aufforstung agrarstrukturelle Nachteile ergeben.

Nach wie vor haben Maßnahmen der Bodenordnung eine enorm wichtige Bedeutung zur Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse von Rheinland-Pfalz und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Gerne beraten und unterstützen wir Sie und die Teilnehmergemeinschaft, damit die Bodenordnung oder der Bau von Wirtschaftswegen optimal umgesetzt werden kann. Vor allem was die Problematik von Bodenordnung in FFH- und Vogelschutzgebieten betrifft, kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung zugute.

Die Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist in den Regionen mit Obst- und Gemüsebau eine wesentliche Voraussetzung für den Anbau konkurrenzfähiger hochwertiger Qualitätsware. Jedoch muss sich eine Beregnung auch an die Auflagen des Wasserrechts halten. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Gründung von Wasser- und Bodenverbänden.