„Neue“ geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.)

Ursprungsbezeichnungen können nach EU-Recht auf Antrag geschützt werden. Dazu muss ein mehrstufiges nationales und europäisches Genehmigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. In den nachfolgenden Informationen wird das Verwaltungsverfahren zur Nutzung solcher neuen geschützten Ursprungsbezeichnungen in Rheinland-Pfalz beschrieben.