Staatsehrenpreis- und Ehrenpreisträger

Besonders herausragende betriebliche Leistungen bei der Wein- und Sektprämierung werden mit Ehrenpreisen belohnt. Zur Verleihung kommen: Staatsehrenpreise des Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und Ehrenpreise der oberen Kommunalkörperschaften, Kreisen und Städten sowie den regionalen Spitzenverbänden der Wirtschaft. Die Voraussetzungen für die Vergabe eines Ehrenpreises finden Sie unter Ziffer 7 der Prämierungsbestimmungen. Preisträgerverzeichnisse finden sie hier >>>

Rückblick - Die Preisträger 2019 bis 2023

Staatsehrenpreis Rheinland-Pfalz

Kammer erhöht Anforderungen für Ehrenpreise

Um die Darstellung der Gesamtbetriebsleistung bei der Landesprämierung für Wein und Sekt zu verbessern, erhöht die Landwirtschaftskammer die Anforderungen für die Ehrenpreise.
Die Anforderungen an die Mindestanstellungen zur Verleihung von Ehrenpreisen wurden für die Region Rheinland-Nassau auf Initiative der Weinbauverbände Mosel und Mittelrhein zum Prämierungsjahr 2016/2017 geändert. Ziel ist die bessere Darstellung der Gesamtbetriebsleistung. Um sich für einen Ehrenpreise zu qualifizieren, müssen Betriebe mindestens  einen festgelegten Anteil ihrer Traubenernte zur Prämierung angestellt haben. Diese Prozent-Anteile der Traubenernte wurden nun durchgängig über alle Betriebsgruppen um 15 Prozent-Punkte erhöht >>>