Prämierung von Edelbränden aus Trauben und Obst
Um die Erzeugung qualitativ hochwertiger Brände und deren Absatz zu fördern, ruft die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich zur Landesprämierung rheinland-pfälzischer Edelbrände auf. Die Prämierungshinweise auf den Flaschen stellen eine Einkaufshilfe für die Freunde hochwertiger und 'geistiger' Erzeugnisse dar. Die ausgezeichneten Brände sind an dem runden, in der Farbe der erzielten Auszeichnung gehaltenen Kennzeichen auf der Flasche zu erkennen: der Kammerpreismünze in Gold, Silber oder Bronze. Die Ergebnisse werden in einem Prämierungsverzeichnis veröffentlicht, das bei der Zentrale der Landwirtschaftskammer oder bei den Weinbauämtern bezogen werden kann. Weitere Einzelheiten sind in den Prämierungsbestimmungen vermerkt oder können bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erfragt werden.
Anmeldung: 22.-26. Juli 2024
Zuständigkeit: Für die Region Rheinhessen-Pfalz ist das Weinbauamt Neustadt an der Weinstraße zuständig - für die Regionen Koblenz und Trier das Weinbauamt Mosel in Bekond. Die Proben zur Prämierung können an allen Dienststellen der Landwirtschaftskammer eingereicht werden.
Anmeldeformular: Neben den Proben muss ein komplett ausgefülltes Anmeldeformular eingereicht werden
Bestimmungen: Teilnahmebedingungen und nähere Erläuterungen sind in den aktuellen Prämierungsbestimmungen (ab 2023) ersichtlich