Aufgaben
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist die berufsständische Selbstverwaltung der Landwirte, Winzer, Gärtner und Forstwirte. Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer sind in einem Landesgesetz festgelegt. Dort heißt es:"Die Landwirtschaftskammer hat die Aufgabe, im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und ihre fachlichen Belange zu vertreten".
Ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch:
Selbstverwaltung:
In den Entscheidungsgremien der Landwirtschaftskammer bestimmen ehrenamtlich gewählte Landwirte, Winzer, Gärtner, Forstwirte und Landfrauen die Positionen und Arbeitsschwerpunkte der Kammer selbst. Dies geschieht in der Vollversammlung, im Vorstand und in den Ausschüssen.
Mitwirkung:
Die Kammer wirkt an der Gestaltung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft als beratendes Gremium von Politik und öffentlicher Verwaltung direkt und aktiv mit.
Fachkompetenz:
Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten, helfen den Betrieben unmittelbar und bringen die Kompetenz ihres jeweiligen Fachbereichs und die Positionen der Landwirtschaft in öffentliche Entscheidungsprozesse ein.
Interessensausgleich:
Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie hat daher die Aufgabe, die fachlichen Interessen und Belange der Landwirtschaft und der hier Berufstätigen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.
Die Organisation der Landwirtschaftskammer hat den Prozess des zusammenwachsenden Bundeslandes Rheinland-Pfalz mitvollzogen und ehemals auf Bezirke verteilte Einrichtungen zentral zusammengefasst. Sie hat sich als Dienstleistungszentrum für den landwirtschaftlichen Berufsstand gefestigt und bewährt. Die Mitglieder der ehrenamtlichen Gremien und die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den vielfältigen Tätigkeitsbereichen für die Kulturlandschaft, für landwirtschaftlichen Betriebe und nicht zuletzt für die dort tätigen Menschen.
Seit dem 1. April 2002 wird die Geschäftsführung der Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete (WAK) als Dienstleister im Rahmen der Bodenordnung und der Erntefinanzierung für Winzer wahrgenommen.
Seit dem 1. Dezember 2003 befindet sich die Verwaltung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) bei der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach.
Seit Beginn des Jahres 2004 ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für die Unternehmens- und Förderberatung der Landwirte, Winzer und Gartenbauer im Land zuständig. Mit dem neuen Aufgabengebiet hat die Kammer eine wichtige Zuständigkeit für die Fortentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe erhalten.
Landesgesetz
Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Doppelte Beitragspflicht
Gebührensatzung mit Gebührenverzeichnis