Testbuchführung ? Wie funktioniert denn das ??

Am Testbetriebsnetz nehmen landwirtschaftliche Betriebe aus Haupt- und Nebenerwerb teil. Die Teilnahme erfolgt freiwillig gegen eine kleine Aufwandsentschädigung. Dabei werden die Abschlüsse nach den Vorgaben des BMEL mit einem detaillierten Kontenrahmen verbucht, der über die steuerlichen Mindestanforderungen an einen Abschluss deutlich hinausgeht. Diese Form wird auch unabhängig vom Testbetriebsnetz dann gerne verwendet, wenn aus dem Abschluss neben den steuerlichen auch betriebswirtschaftliche Informationen gewonnen werden sollen. (Förderzwecke, Beratung, Ranking, usw.)

Für die Einzelbetriebe wird ein Kennwertkatalog nach dem Stuttgarter Programm gerechnet. Anhand dieser Kennwerte kann der Betrieb dann je nach Fragestellung verschiedenen Gruppen zugeordnet werden; nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung, Größenklasse, Erfolg, Landkreis usw.

Das Testbetriebsnetz ist die Datengrundlage wen es darum geht fundierte Aussagen über die wirtschaftliche Situation eines Teilbereiches der Landwirtschaft, einer landwirtschaftlichen Region, oder einer Produktionsrichtung über einen Zeitraum zu treffen. Was von wöchentlich notierten Erzeugerpreisen, Kursschwankungen der Terminmärkte der Preiserhöhungen bei Produktionsmitteln bei den Betrieben ankommt, welchen Einfluss dies auf die Ergebnisse hat, kann nur hier fundiert  ermittelt werden. Entsprechend wird über einen Auswahlplan versucht, eine möglichst repräsentative Stichprobe landwirtschaftlicher Unternehmungen im Testbetriebsnetz abzubilden. 

Die Daten der Testbuchführung werden beispielsweise verwendet, wenn es darum geht Ausgleichszahlungen für Eingriffe zu bemessen, die Folgen agrarpolitischer Maßnahmen zu evaluieren oder auch für die Zukunft zu gestalten – und ggf. auch abzuwenden.  Eine realistische, sachgerechte Datengrundlage ist also im Interesse des gesamten Berufsstandes! 

 

Und was hat der teilnehmende Betrieb davon? 

Die Abschlüsse der Testbetriebe müssen bis Mitte Oktober bzw. Mitte November vorliegen. In der Folge werden die Abschlüsse bei den Buchstellen immer mit hoher Priorität bearbeitet. <o:p></o:p>

Für die Testbuchführung muss die Naturalbuchhaltung geführt werden. Diese ist eine wesentliche Grundlage, wenn der Abschluss für betriebswirtschaftliche Auswertungen und unternehmerische Entscheidungen herangezogen werden soll – und nicht nur der Steuererklärung dient. 

Die Aufwandsentschädigung für die Betriebe beträgt 90 €/Jahr.

Als Testbetrieb haben sie leichten Zugang zu Betriebsauswertungen über Jahre, aber auch innerhalb einer Gruppe vergleichbar ausgerichteter Betriebe. (horizontale u. vertikale Betriebsvergleiche) 

Bei betriebswirtschaftlichen Beratungen, beim Ranking für eine Finanzierung und vielen Fragestellungen im Rahmen der Betriebsplanung ist ein auf Plausibilität geprüfter, betriebswirtschaftlicher Abschluss essenziell.

Möglich ist die Teilnahme für nahezu alle Betriebe mit mehr als 25.000 € Standartoutput, was hier etwas vereinfacht als „übliche Erlöse“ auf Betriebsebene (ohne Prämien) übersetzt werden kann. Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe können aufgenommen werden, für nicht buchführungspflichtige Betriebe werden die Kosten mit rund 400 € bezuschusst. Allerdings ist die Anzahl nach dem Auswahlplan vorgesehener, nicht buchführungspflichtiger Betriebe begrenzt. 

Für buchführungspflichtige Haupterwerbsbetrieb aus Landwirtschaft und Weinbau, Obstbau oder Gartenbau steht das Testbetriebsnetz offen. Nötig ist ein BMEL Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres, der nach den aktuellen Ausführungsanweisungen verbucht wird, und bis zum 15.10. bzw. 10.11. als CSV Datei übertragen werden kann. Die Übertragung erfolgt durch Ihre landwirtschaftliche Buchstelle. Ergänzend zu den buchhalterischen Daten werden weitere Angaben erhoben, die eine regionale / organisatorische Auswertung ermöglichen. 

.. und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? 

Der übertragene Datensatz enthält keine Namen oder Adressen. Eine Zuordnung Person oder Betrieb / Jahresabschluss ist nur auf der Ebene der Buchstelle möglich; und liegt dort ohnehin vor. Die Landwirtschaftskammer kann nur dann eine Zuordnung vornehmen, wenn Sie uns durch Mitteilung ihrer Betriebsnummer beauftragen, Auswertungen abzurufen. Ohne Ihre Beteiligung ist keine Zuordnung möglich. 

Kontakt

  • Hans Werner Brohl
    Tel: 0261/91593-242
    hans-werner.brohl(at)lwk-rlp.de