Nach dem Berufsbildungsgesetz kann ein Berufsabschluss auf zwei Wegen erreicht werden. Zum einen kann die Zulassung zur Abschlussprüfung nach Durchlaufen der dualen Ausbildung, also meist einer dreijährigen Ausbildungszeit, beantragt werden.

Daneben kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller nachweisen können, dass sie mindestens das 1,5 fache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Im Rahmen der Berufstätigkeit müssen Antragstellerinnen und Antragsteller hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, und zwar im Sinne des gesamten Berufsbildes. Zeiten während des Besuchs allgemeinbildender und berufsbildender Schulen, akademischer Bildungsgänge sowie während einer nicht einschlägigen beruflichen Erstausbildung können nicht angerechnet werden.

Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:

  • bei hauptberuflicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
  • bei Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden): 9,0 Jahre

Ansprechpartner

Silke Closheim
Dienststelle Bad Kreuznach
Tel: 0671 793-126
EMail: silke.closheim(at)lwk-rlp.de

Ricarda Herbst
Dienststelle Koblenz
Tel: 0261 91593-240
EMail: ricarda.herbst(at)lwk-rlp.de

Carina Hirschen
Dienststelle Bekond
Tel: 0671 793-321
EMail: carina.hirschen(at)lwk-rlp.de


Gemäß § 45 Abs.2 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen auch ohne reguläre Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie die 1 ½ fache Zeit der regulären Ausbildungsdauer in dem Beruf tätig waren, in welchem die Prüfung abgelegt werden soll. Dies bedeutet im Normalfall, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung nach 4 ½ jähriger ununterbrochener Vollzeitbeschäftigung in der Landwirtschaft möglich ist.

Lehrgangsstandort ist das DLR in Montabaur.

Für den Lehrgang wird eine Gebühr erhoben, die am Informationsabend mitgeteilt wird. Daneben müssen Sie noch mit Kosten z.B. für Kopien, etc. rechnen.

Die zuständige Stelle für die „externe" Abschlussprüfung ist die Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz, Dienststelle Koblenz.

Ansprechpartner

Ricarda Herbst
Dienststelle Koblenz
Tel: 0261 91593-240
EMail: ricarda.herbst(at)lwk-rlp.de