Meldung der Flächen zur beabsichtigten Erzeugung von Eiswein gemäß § 8c der Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat zum 05.09.2013 durch Inkraftsetzen einer entsprechenden Vorordnung die Vorabmeldepflicht für Eiswein eingeführt. Danach werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bis zum 15.11 des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz anzumelden. Die Kammer hat dafür nun das nachstehende Anmeldeformular erstellt, welches Sie bitte ausfüllen und an die für Sie zuständige Dienststelle per Post oder Fax senden. Kontakt zu den Dienststellen >>>