Anträge für Aufstiegsbonus können gestellt werden
Förderung neu geregelt: Aufstiegsbonus für Absolventen und Existenzgründer
Die neue Verwaltungsvorschrift für den Aufstiegsbonus I und II ist in Kraft gesetzt: Das kann 2.000 Euro für Absolventen oder 2.500 Euro für Existenzgründer bedeuten. Auch neu ist die Vergabe eines Landesbestenpreises.
Bereits seit 2017 können Meister, Fachwirte und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen Anträge für einen Aufstiegsbonus stellen. Darunter fallen auch alle Meisterinnen und Meister in den Grünen Berufen. Der Aufstiegsbonus soll die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Fortbildung unterstreichen. Es sollen dadurch Anreize geschaffen werden, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land Rheinland-Pfalz dem Fachkräftemangel begegnen und zu Betriebsgründungen anregen. Anträge zum Aufstiegsbonus gibt’s bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Zu unterscheiden ist der Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro für einen Abschluss, etwa die Meisterprüfung, und der Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro für die Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz.
Voraussetzungen für Aufstiegsbonus I:
Wer seine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung besteht, erhält auf Antrag eine Anerkennungsprämie, den Aufstiegsbonus. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Bonus 2.000 Euro. Fiel die Festsetzung des Prüfungsergebnisses in den Zeitraum vor dem 1. Januar 2020, gilt die bisherige Höhe von 1.000 Euro nach der alten Verwaltungsvorschrift weiter. Die neue Verwaltungsvorschrift regelt auch die Vergabekriterien neu. Somit gilt seit Jahresbeginn:
1. Die Prüfung wurde vor der zuständigen Stelle der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz abgelegt und bestanden. Dann muss der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz ebenfalls in Rheinland-Pfalz sein
2. Wurde die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt und bestanden, wird bei der Vergabe unterschieden:
- Wird eine vergleichbare Prüfung in Rheinland-Pfalz nicht angeboten und muss daher in einem anderen Bundesland abgelegt werden, muss der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz liegen.
- Liegen sowohl Beschäftigungsort als auch Wohnort in Rheinland-Pfalz und wird die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt, kann der Aufstiegsbonus I ebenfalls gewährt werden.
Grundsätzlich kann der Aufstiegsbonus oder ein vergleichbarer Bonus für den gleichen Abschluss nur in einem Bundesland beantragt werden. Dabei gilt es unbedingt die Antragsfristen zu beachten: Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind es 4 Monate ab Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses und für außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen 12 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses.
Voraussetzungen zum Aufstiegsbonus II:
Wer sich nach Jahresbeginn 2017 und noch innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen seiner Fortbildungsprüfung selbstständig gemacht hat oder machen wird, kann mit weiteren 2.500 Euro gefördert werden. Der Aufstiegsbonus II wird seit Januar 2020 nach der neuen Verwaltungsvorschrift gewährt. Gefördert wird „die erstmalige Gründung einer selbständigen Vollexistenz, die erstmalige Übernahme eines bestehenden Betriebes, die erstmalige tätige Beteiligung (mindestens 25 Prozent Anteil am Kapital) oder eine Nebenerwerbsgründung, die in Bezug zu einem entsprechenden Fortbildungsabschluss steht“, heißt es in den Vergabekriterien. Die Gründung oder Übernahme muss innerhalb der vergangenen 12 Monate stattgefunden haben.
Weitere Kriterien:
- Nachweis der Meisterprüfung oder eines anderen Fortbildungsabschlusses mit einem Zeugnis einer Landwirtschaftskammer oder vergleichbaren zuständigen Stelle innerhalb der vergangenen 10 Jahre,
- Besuch einer Bildungsmaßnahme, die zu einem solchen Abschluss führt. Hier ist dann das Bestehen der Prüfung maßgeblich.
Bitte beachten Sie auch hier die Antragsfrist von 12 Monaten nach der Existenzgründung. Gegebenenfalls ist ein Antrag auf Fristwahrung zu stellen.
Landesbestenpreis
Die Jahrgangsbesten in den jeweiligen Grünen Berufen werden vom zuständigen Landesministerium und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet. Die Auswahl erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Der Landesbestenpreis wird in Form einer Urkunde vom Land und den zuständigen Kammern im Rahmen einer gemeinsamen jährlichen Feier an die Jahrgangsbesten überreicht.
Antragsformulare für den Aufstiegsbonus I und II gibt's hier in der rechten Spalte als PDF zum Download.
Weitere Informationen außerdem unter www.aufstiegsbonus.rlp.de.
Ansprechpartner
Matthias Backes
Dienststelle Bad Kreuznach
Telefon 0671 793-125
matthias.backes(at)lwk-rlp.de
Birgit Hölcker
Dienststelle Bad Kreuznach
Telefon 0671 793-147
birgit.hoelcker(at)lwk-rlp.de