Aufgaben der Raumordnung
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) ist sogenannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) für den Bereich Landwirtschaft. TÖB ist jede Behörde oder Stelle, die einen öffentlichen Sachbereich verwaltet und entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung zu beteiligen ist, z.B. bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch, bei Straßenbauvorhaben, beim Leitungsbau, beim Rohstoffabbau und Vorhaben regenerativer Energien. Haben Sie Fragen zu bestimmten Aufgaben- und Themenbereichen, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in Ihrer Region oder an die Referatsleitung in Bad Kreuznach.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne zu Bauvorhaben jeglicher Art. Wir klären dabei gemeinsam mit Ihnen und den Behörden im Schwerpunkt baurechtliche und naturschutzrechtliche Fragestellungen ab und unterstützen Sie bei:
- Form/Formulierung des Antrags (siehe auch Beratung Bau & Technik)
- Fragen zur baurechtlichen Privilegierung
- Fragen zur Erschließung
- Abklärung von möglichen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange (z.B. Wasserwirtschaft, Naturschutz, Bauleitplanung etc.)
- Suche nach Alternativstandorten
Oftmals sehen sich Aussiedlungen mit einer heranrückenden Wohnbebauung konfrontiert. Lärm-, Geruch- und Staubemissionen können jedoch Konflikte auslösen. Bereits zu einem sehr frühen Stadium muss der betroffene landwirtschaftliche Betrieb seine Interessen bei den zuständigen Gemeinden und Genehmigungsbehörden vortragen, damit seine Belange berücksichtigt werden. Daneben bringt sich auch die Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange in den Bauleitplanverfahren ein. Eine frühzeitige Analyse der Situation ist wichtig, denn in vielen Fällen müssen Gutachten für Klarheit sorgen.
Die Energiewende ist eines der Megathemen unserer Zeit. Derzeit erfolgt eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Wind- und Solarparks in einem nie dagewesenen Ausmaß. Um die Bundes- und Landesziele zur vollständigen Transformation des Energiesektors zu erreichen, werden in den nächsten Jahren bis Jahrzehnten schätzungsweise mehr als 10.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Rheinland-Pfalz für den Ausbau der erneuerbaren Energien verloren gehen. Damit verbunden sind erhebliche Beeinflussungen des Pacht- und Bodenmarktes und weitere nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur. Die Landwirtschaftskammer bringt sich auf allen Planungsebenen für die Belange der Landwirtschaft ein. In einem Leitfaden haben wir die Anforderungen der Landwirtschaft bei der Planung von Freiflächen-PV-Anlagen formuliert.
Der Bau und die Nutzung von Infrastruktureinrichtungen betreffen fast immer auch die Landwirtschaft. Sei es die Verlegung von Strom- und anderen Versorgungsleitungen durch landwirtschaftliche Flächen, der Bau von Umgehungstraßen oder die Nutzung von Wirtschaftswegen durch Radfahrer: die Landwirtschaft muss mit Einschränkungen rechnen. Um diese jedoch möglichst gering zu halten und tragfähige Kompromisse zu erzielen, setzt sich die Landwirtschaftskammer frühzeitig mit den jeweiligen Projekten auseinander und bringt die Belange der Landwirtschaft in den Planungsprozess ein. Meist erfolgt dies im engen Austausch mit den Bewirtschaftern vor Ort.
Die landwirtschaftliche Nutzung und die Errichtung von Gebäuden in Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutz, Naturschutz- und Wasserschutzgebieten) unterliegt oftmals Einschränkungen. Inwieweit diese Auflagen zu erfüllen sind und/oder zu einer Entschädigung führen, kann nur im konkreten Einzelfall geprüft werden. Die Landwirtschaftskammer berät und unterstützt Sie hier gerne.
In Rheinland-Pfalz laufen derzeit mehrere Verfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen. Dies sind nicht nur die Polder am Oberrhein, sondern auch Maßnahmen an der Mosel und an anderen Nebenflüssen des Rheins. In einigen Projekten wurde die Landwirtschaftskammer in Moderationsverfahren zu einzelnen Hochwasserplanungen sehr eng einbezogen und konnte so die Betroffenheit der Landwirtschaft erläutern und vielfach minimieren. Auch hier ist es besonders wichtig, schon sehr frühzeitig auf mögliche Betroffenheiten und nachteilige Auswirkungen hinzuweisen (z.B. hoher Flächenverbrauch, Druckwasserproblematik, Binnenentwässerung, Flächentausch, naturschutzrechtliche Kompensation, etc.). Die Landwirtschaftskammer unterstützt vor Ort die Wasserschutzgebietskooperationen, bei Renaturierungsmaßnahemen achten wir unter anderem auf die nachhaltige Nutzbarkeit angrenzender Flächen und Drainagen.
Das Baugesetzbuch und das Kommunalabgabengesetz bilden die Grundlage für die Erhebung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen für den Anschluss an die Wasserversorgung und an die Kanalisation sowie für den erstmaligen und wiederholten Ausbau von Verkehrswegen. Die häufigsten Fragen tauchen hier im Rahmen der Veranlagung und der Stundung auf. Wir beraten Sie gerne.
Das Grundstücksverkehrsgesetz schützt nach wie vor den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Landwirte und verhindert immer noch den Flächenerwerb durch Nicht-Landwirte. Jedoch kann es auch hier zu strittigen Fragen oder Situationen kommen, bei denen wir Sie gerne beratend unterstützen. Grundsätzliche Fragen richten Sie bitte an Maraike Freier: 0671 793 627
Sowohl im Mittelgebirgsraum, als auch in Rheinhessen und der Pfalz sieht sich die Landwirtschaft verstärkt mit dem Ansinnen konfrontiert, derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen aufzuforsten. Dies kann sich jedoch auch negativ auf die Agrarstruktur oder einen bestehenden Betrieb auswirken. Die Landwirtschaftskammer unterstützt Sie z.B., bei der Frage, ob sich durch die Aufforstung agrarstrukturelle Nachteile ergeben.
Nach wie vor haben Maßnahmen der Bodenordnung eine enorm wichtige Bedeutung zur Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse von Rheinland-Pfalz und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Gerne beraten und unterstützen wir Sie und die Teilnehmergemeinschaft, damit die Bodenordnung oder der Bau von Wirtschaftswegen optimal umgesetzt werden kann. Vor allem was die Problematik von Bodenordnung in FFH- und Vogelschutzgebieten betrifft, kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung zugute.
Lokale Aktionsgruppen (LAG) gibt es in allen 21 LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Die LAG ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der LILE und unterstützt lokale Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten. Die Landwirtschaftskammer ist in vielen LEADER-Regionen Mitglied. Sie hat dabei immer besonders die Interessen der Landwirtschaft an der Schnittstelle zur Infrastruktur, zu Baugebieten, zu Erneuerbaren Energien, zum Umweltschutz, zur Wasserwirtschaft, zur Forstwirtschaft, zum Rohstoffabbau und zur Flurbereinigung im Blick.
Die Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist in den Regionen mit Obst- und Gemüsebau eine wesentliche Voraussetzung für den Anbau konkurrenzfähiger hochwertiger Qualitätsware. Jedoch muss sich eine Beregnung auch an die Auflagen des Wasserrechts halten. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Gründung von Wasser- und Bodenverbänden.