Wein- und Sektprämierung der Landwirtschaftskammer
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitätsweine, Prädikatsweine und Qualitätsschaumweine b.A. (Sekte b.A.) veranstaltet die Landwirtschaftskammer jährlich die Landesprämierung für Wein und Sekt. Es ist der mit Abstand größte Wettbewerb dieser Art, zu dem jedes Jahr von rd.1.600 Betrieben bis zu 19.000 Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten vorgestellt werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft den Sachverständigenkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der Sensorik besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen.
Zur Wein- und Sektprämierung der Landwirtschaftskammer werden jedes Jahr mehr als 16.000 Qualitätsweine und Sekte angestellt. Davon werden regelmäßig zwischen 70 und 80 % mit einer Kammerpreismünze in Gold, Silber oder Bronze ausgezeichnet. Pro Jahr neun Prüftermine - Anmeldung jeweils bis zum 15. In Rheinland-Pfalz können Weinerzeuger neunmal im Jahr Wein oder Sekt zur Prämierung anstellen. Anmeldungen zur Prämierung sind ganzjährig, während der Öffnungszeiten der Prüfstellen, möglich.
Probe und Ergebnismitteilung erfolgt jeweils nach den Stichtagen 15. Januar, 15. Februar, 15. März, 15. April, 15. Mai, 15. Juni, 15. Juli, 15. September und 15. November bei den Weinbauämtern und Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
- Das aktuelle Preisträgerverzeichnis 2023 >>>
- Ältere Broschüren finden Sie hier >>>
- Das Wein-/Sektprämierung Anmeldeformular >>>
- Die Wein-/Sektprämierung Bestimmungen >>>
- Satzung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Durchführung der Landesprämierung für Qualitätswein und Qualitätsschaumwein b. A. >>>
Pro Jahr neun Prüftermine - Anmeldung jeweils bis zum 15. In Rheinland-Pfalz können Weinerzeuger neunmal im Jahr Wein oder Sekt zur Prämierung anstellen. Anmeldungen zur Prämierung sind ganzjährig, während der Öffnungszeiten der Prüfstellen, möglich. Probe und Ergebnismitteilung erfolgt jeweils nach den Stichtagen 15. Januar, 15. Februar, 15. März, 15. April, 15. Mai, 15. Juni, 15. Juli, 15. September und 15. November bei den Weinbauämtern und Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Neben den Proben muss ein komplett ausgefülltes Anmeldeformular eingereicht werden. Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Sie müssen es nur noch ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Proben bei einer unseren Dienststellen abgeben. Viel einfacher ist es jedoch, wenn Sie sich bei unserem WeinInformationsPortal anmelden. Dort können Sie über die Antragsübersicht Ihrer Qualitätsprüfungsergebnisse das Antragsformular noch schneller und komfortabler ausfüllen und -drucken. Den Registrierungsantrag und weitere Infos gibt es hier >>>.
Wie das Navigationssystem den Autofahrer zum Ziel führt, so weist die Suchmaschine der Landesprämierung (www.praemierung-rlp.de) den direkten Weg zu ausgezeichneten Weinen (Weinsuche) oder zu ausgezeichneten Erzeugerbetrieben (Betriebssuche). Mit Hilfe des Feldes "Textsuche" kann die Wein- oder Betriebssuche geographisch eingegrenzt werden. Die Antwort auf die Frage nach dem Weg zu einem guten Wein aus diesem oder jenem Anbaugebiet, dieser oder jener Rebsorte, dieser oder jener Ausbauart wird hier beantwortet.. Der Suchende muss hier nicht orientierungslos herumirren. Schließlich gibt es anerkannte Initiativen, die nach objektiven Maßstäben aus dem riesigen Angebot ein Sortiment der besten Weine herausfischen. Die größte ihrer Art ist die Landesprämierung für Wein und Sekt in Rheinland-Pfalz. Die Landesprämierung in Deutschlands Weinland Nr. 1 ist seit Jahrzehnten die unangefochtene Autorität bei der Bewertung und Auszeichnung von Spitzenweinen.
Die Ursachen dafür liegen auf der Hand:
- Ein für jedermann einsehbares Regelwerk garantiert Objektivität, Sachgerechtigkeit und Transparenz.
- Geschulte Prüfer mit sensorischem Befähigungsnachweis bilden jeweils ein Gremium, das nach verdeckter Probe, ohne den jeweiligen Erzeuger zu kennen, eine Bewertung als arithmetisches Mittel der Einzelbewertungen abgibt.
- Das Fehlen jeglicher kommerzieller Interessen bei der durchführenden Institution Landwirtschaftskammer.
- Freier Zugang zum Wettbewerb für jeden Winzer, jede Kellerei, jede Erzeugergemeinschaft, der jedem Teilnehmer ohne Rücksicht auf Titel, Orden und Ehrenzeichen die gleiche faire Chance gibt. Rd. 2.000 Weinbaubetriebe bestätigen Jahr für Jahr die Richtigkeit der Konzeption und die Wertigkeit der Prämierung.
Während Winzer die Landesprämierung als nützliches Marketinginstrument schätzen, wissen Gastronomen und Verbraucher, dass eine entsprechende Medaille auf der Weinflasche ein Siegel besonderer Qualität ist, die deutlich über den Mindeststandard liegt, die etwa die Prüfnummer der Amtlichen Qualitätsweinprüfung garantiert. Damit erfüllen die Landesprämierung und deren Dokumentation als gedrucktes Verzeichnis bzw. als Internetportal, wo eine digitale Suchmaschine bereit steht, die Funktion eines Navigationssystem. Somit hat auch der Weinfreund seinen Routenplaner, der ihn ohne Umwege zur Premiumqualität führt.
Ein Wein mit diesem Siegel wurde von neutralen Experten, verdeckt probiert und bewertet. Darauf ist Verlass. Dafür bürgt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Mit der Kammerpreismünze statten die Prüfgremien nur Weine und Sekte aus, die den hohen Ansprüchen der Bestimmungen für die Landesprämierung entsprechen.
Diese Prämierungsbestimmungen stellen einen freiwillig selbstverordneten Qualitätscodex der Weinwirtschaft in den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten dar. Die Maßstäbe darin sind hoch, die Anforderungen schwer. Nur Erzeugnisse, die deutlich über den Standards liegen, die etwa bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung erreicht werden müssen, sollen die Medaille tragen. Die Landesprämierung ist neutral, unabhängig, transparent und nicht kommerziell. Bewertung und Platzierung erfolgen anonym durch ausgewiesene Expertengremien. 120.000 Weine und Sekte aus Rheinland-Pfalz gelangen über die Amtliche Qualitätsweinprüfung jährlich auf den Markt. Die 18.000 besten Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten bewerben sich im Schnitt bei der Landesprämierung. Weniger als 3 Prozent der angestellten Weine und Sekte ist die höchste Auszeichnung der Landesprämierung, die Goldene Kammerpreismünze, vorbehalten.
Die Landesprämierung ist kein Selbstzweck. Die Suche nach den besten der zur Prämierung angestellten Weine ist keine Jagd nach Titeln und Rekorden. Es geht auch nicht in erster Linie um die verdiente Belohnung des Winzers für eine gute Arbeit. Viel wichtiger ist die von der Prämierung ausgehende Botschaft an den Verbraucher. Der steht nämlich vor einem riesigen Angebot und hat nicht immer den Vorteil individueller Beratung. Dann ist möglicherweise der Preis die einzige Orientierungshilfe, wobei ein hoher Preis nicht immer Garantie für beste Qualität ist und sich im Niedrigpreissegment durchaus auch sehr gute Weine finden lassen. Die Kammerpreismünze auf der Flasche hat hier Signalfunktion. Sie ist das Symbol für geprüfte und garantierte Qualität. Die Botschaft, die davon ausgeht heißt: Dieser Wein wurde anonym einer kritischen Qualitätsüberprüfung durch ein neutrales Gremium, bestehend u.a. aus Fachleuten aus den Bereichen Weinbau, Gastronomie, Handel, Weinjournalismus, unterzogen und der bei einer objektiven Bewertung nach definierten Kriterien auf einer Skala von 1 - 5 für Bronze deutlich über dem Durchschnitt (besser als 3,5), für Silber im Bereich Gut (besser als 4,0) und für Gold im Spitzenbereich (besser als 4,5) liegen muss. Diese Information schaltet das Risiko, gutes Geld für einen unterdurchschnittlichen Wein auszugeben, weitgehend aus. Die Dreistufigkeit mit Bronze, Silber und Gold differenziert im Bereich der guten Qualität noch einmal und arbeitet die feinen Unterschiede heraus, die große Weine ausmachen.
Die theoretischen Grundlagen der Prämierung sind eindeutig und bindend. Sie sind für jedermann nachlesebar und stehen dazu auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer. Die Bestimmungen sind nicht in Stein gehauen, sondern werden immer wieder auf ihre Aktualität und ihre Marktkonformität überprüft und, wenn nötig, angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die Prämierungsbestimmungen und damit die Landesprämierung selbst nicht zu einem "Elfenbeinturmereignis" geraten. Vielmehr sind sie durch die sorgfältig abgewogene Reaktion auf Veränderungen in den Bereichen, Rebzüchtung, Anerkennung, rechtliche Rahmenbedingungen und Markt immer auf der Höhe der Zeit. Für den Winzer ist die Kammerpreismünze Werbung im wohlverstandenen Sinne des Wortes, weil sie, anders als billige Reklame, mit objektiv ermittelten Werten überzeugt. Für den Verbraucher ist die Prämierung ein Wegweiser, der ohne ärgerliche Umwege, direkt zur Qualität führt; er muss dann unter den Guten und Besten nur noch den Favoriten nach seinem individuellen Geschmack herausfinden.
Die Prämierungskennzeichen (Gold, Silber und Bronze) stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung (mit rechter Maustaste über die Datei Ziel speichern unter ... anwählen, Verzeichnis auswählen, Namen eingeben und abspeichern). Bei der Verwendung der Daten sind die Prämierungsbestimmungen (Verwendung von Prämierungsauszeichnungen) zu beachten!
Die Datei Medaillen.zip enthält 9 Bilder. Bei Dateien mit zip-Endung handelt es sich um komprimierte Archivdateien, die man mit geeigneten Programmen entpacken kann:
Die Medaillen in "3D":
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png-Format:
png-Format transparent:
eps-Format:
Boden, Kraft, Hand, Gold – die Landesprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Kammer erhöht Anforderungen für Ehrenpreise
20.09.2016 - Um die Darstellung der Gesamtbetriebsleistung bei der Landesprämierung für Wein und Sekt zu verbessern, erhöht die Landwirtschaftskammer die Anforderungen für die Ehrenpreise.
Die Anforderungen an die Mindestanstellungen zur Verleihung von Ehrenpreisen wurden für die Region Rheinland-Nassau auf Initiative der Weinbauverbände Mosel und Mittelrhein zum Prämierungsjahr 2016/2017 geändert. Ziel ist die bessere Darstellung der Gesamtbetriebsleistung. Um sich für einen Ehrenpreise zu qualifizieren, müssen Betriebe mindestens einen festgelegten Anteil ihrer Traubenernte zur Prämierung angestellt haben. Diese Prozent-Anteile der Traubenernte wurden nun durchgängig über alle Betriebsgruppen um 15 Prozent-Punkte erhöht.
Betriebsgruppe*) | Prozent der Traubenernte alt **) | Prozent der Traubenernte neu **) |
I | 25 | 40 |
II | 23 | 38 |
III | 21 | 36 |
IV | 19 | 34 |
V | 17 | 32 |
VI | 15 | 30 |
VII | 13 | 28 |
*) In eine Betriebsgruppe werden Betriebe nach ihrem jeweiligen Gesamthektarertrag eingeteilt (Gruppe I: unter 5 ha Ertragsfläche; Gruppe VII: über 500 ha).
**) Durchschnitt der drei zurückliegenden Jahre
Die Änderungen betreffen die Anbaugebiete Ahr, Mosel, Mittelrhein und Nahe. Für die Anbaugebiete Pfalz und Rheinhessen ändert sich nichts. Die Prämierungsbestimmungen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier auf dieser Seite oder an den Weinbauämtern.