Haus der prämierten Weine
Betriebe, die die Mindestanstellzahl nach ihrer Betriebsgrößenklasse mit prämierten Erzeugnissen erreichen, erfüllen die Kriterien zum Erhalt eines Hausschildes Die Kammerpreismünze der Landesprämierung in Gold, Silber oder Bronze ist das Markenzeichen prämierter Winzer in Rheinland-Pfalz. Urkunden bezeugen die erfolgreiche Teilnahme am größten regionalen Qualitätswettbewerb für Wein und Sekt und schmücken die Wände von Probierstuben und Verkaufsräumen.
Seit kurzer Zeit macht ein Hausschild auf Prämierungserfolge aufmerksam. Landwirtschaftskammer und Ministerium für Landwirtschaft und Weinbau verleihen damit eine weitere Auszeichnung an Winzer, Erzeugergemeinschaften und Kellereien, die im laufenden Prämierungsjahr besonders viele Medaillen erringen konnten. Sie erhalten damit ein Marketinginstrument, mit dem sie ihre Erfolge bei der Prämierung nach außen kenntlich machen können.
Das Schild mit der Aufschrift "Haus der prämierten Weine" zeigt über dem Schriftzug die Umrisse des Landes Rheinland-Pfalz mit seinen sechs Weinanbaugebieten, darunter ein Barcode der auf die Seite der Prämierung der Landwirtschaftskammer verweist. Der Verleihung wird ausdrücklich kein bürokratisches Antragsverfahren vorgeschaltet. Ein Weinbaubetrieb qualifiziert sich für die Verleihung mit der erfolgreichen Teilnahme einer für seine Betriebsgröße repräsentativen Anzahl von Weinen bei der Landesprämierung für Wein und Sekt. Der Berechnungsmodus aus Mindestanstellzahl nach Betriebsgruppe und erzielten Prämierungen ist in den veröffentlichten Prämierungsbestimmungen festgelegt.
Die Qualifikation muss in jedem Prämierungsjahr neu erworben werden; daher bleibt das Schild formal im Eigentum der Landwirtschaftskammer und kann bei Nichterfüllung der Qualifikationsnorm auch wieder zurückgefordert werden. Damit und mit der aufgebrachten Jahreszahl wird deutlich, dass die Auszeichnung kein historisches Relikt aus ehemals glanzvollen Zeiten ist, sondern der aktuelle Ausweis für geprüfte Weinqualität. Das hochwertige Emailleschild kann von den berechtigten Betrieben bei den Weinbauämtern der Landwirtschaftskammer in Empfang genommen werden.
Betriebe wenden sich bitte an den Sachbearbeiter der Landesprämierung für Wein und Sekt ihrer zuständigen Dienststelle.