Ernte

Nach dem Einbringen der Trauben sind an die Landwirtschaftskammer bis zum 15. Januar, der auf die Ernte folgt, verschiedene Meldungen zu erstatten. Dazu zählen die Traubenerntemeldung, die Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung und Lieferantenverzeichnis sowie das Lieferantenverzeichnis. Wir empfehlen die Online-Abgabe über das WeinInformationsPortal (für den Zugang müssen Sie sich vorher registrieren).