Weinbergsrolle / Weinlagen

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die engeren geografischen Herkunftsangaben für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A. und Qualitätsschaumwein b.A. (Sekt b.A.) zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen dar. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Festlegung der Bereiche und der Lagen obliegt der für den Weinbau zuständigen Ministerin. 

Neben dem obligatorisch anzugebenden Namen des bestimmten Anbaugebietes kann nach den weinrechtlichen Regelungen der Name einer engeren geografischen Herkunft in der Etikettierung angegeben werden. Dazu zählen die Namen von Bereichen, Großlagen, Einzellagen und Orts- bzw. Ortsteilnamen. In der Weinbergsrolle sind die Namen und Abgrenzungen der Bereiche und Lagen angegeben. Zu beachten ist im geografischen Bezeichnungsrecht, dass gemeinde-/gemarkungsübergreifende Einzellagen sowie Großlagen einer Leitgemeinderegelung unterliegen. Veränderungen der Rebflächen, der Absatzstruktur oder der Gebietskörperschaften können Änderungen in der Weinbergsrolle bedingen.

Sollten Fragen über die Voraussetzungen und den Verfahrensweg bei Änderungen bestehen, so wenden Sie sich bitte an
Thomas Grünewald (Tel: 0671 793 150 - Email: thomas.gruenewald(at)lwk-rlp.de)

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • § 23 Abs. 3 und 4 Weingesetz
  • § 29 Weinverordnung
  • Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)

Auf Grundlage des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) wurde für Hauptbewertungsstützpunkte auf den 1. Januar 1964 Lagenvergleichszahlen festgesetzt. Zusätzlich erfolge auf Landesebene für weitere Bewertungsstützpunkte (s. g. Landesbewertungsstützpunkte) Reinertragsermittlungen anhand dieser entsprechende Lagenvergleichszahlen abgeleitet wurden.

Die für die Hauptbewertungsstützpunkte festgesetzten Lagenvergleichszahlen sind im Bundesgesetzblatt von 24.11.1967 Teil I S 1191 ff veröffentlich. Bei der weinbaulichen Nutzung dienen als Bewertungsstützpunkte Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen (§ 57 BewG). Weinbaulagen, die nicht durch die Haupt- und Landesbewertungsstützpunkte vorab bewertet wurden, sind entsprechend ihrer Ertragsfähigkeit unter zu Grundelegung der vorab bewerteten Haupt- und Landesbewertungsstützpunkte klassifiziert worden. Bei vorliegen unterschiedlicher Ertragsfähigkeit der Weinbaulagen innerhalb einer Gemarkung wurden diese in bis zu sieben Bewertungsabschnitte (Zusammenfassung mehrere Flurstücke, Gewannen oder Gemarkungsteile mit gleicher Reinertragsfähigkeit) eingeteilt.

Für diese Bewertungsabschnitte wurden im Rahmen von Angleichverhandlungen unter Berücksichtigung der vorliegenden maßgeblichen Haupt- und Landesbewertungsstützpunkte Lagenvergleichzahlen festgelegt. Um den einzelnen Vermarktungsformen Rechnung zu tragen, sind für jeden Bewertungsabschnitt einer Gemarkung in Abhängigkeit der Vermarktungsform (Trauben-, Fass- und Flaschenweinvermarktung) drei Lagenvergleichszahlen festgelegt. Dabei ist die damals in der Regel überwiegende Vermarktungsform Fasswein als gegendüblich unterstellt worden. Abweichungen von dieser gegendüblichen Vermarktungsform werden durch Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt. Bei der Vermarktungsform Traubenablieferung wird in Abhängigkeit der Höhe der Lagenvergleichzahl ein Abschlag von 10 % bis 15 % vorgenommen. Wird das Lesegut als Flaschenwein vermarktet, erfolgt ein Zuschlag von 20 %. Unter Berücksichtigung des durch besonderes Gesetz festgelegte Ertragswert der weinbaulichen Nutzung für 100 Lagenvergleichszahlen je Ar in der Höhe von 200 DM (§ 40 Abs. 1 u. 2 BewG) werden die Hektarwerte der jeweiligen Weinbaulagen abgeleitet.

Zuständig bzw. Fragen an:
Landesamt für Steuern
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17
56073 Koblenz
https://www.lfst-rlp.de 

Hier werden die rheinland-pfälzischen Weinlagen nach der Weinbergsrolle dargestellt. Die Ausgabe erfolgt gegliedert nach der 6-stelligen Weinlagennummer. 

Beispiel: Weinlage Sonnenberg 510323

510323
Anbaugebiet: Nahe   
 Bereich: Nahetal  
  Großlage: Schlosskapelle 
   Einzellage: Sonnenberg

Die erste Stelle der Weinlagennummer gibt das Anbaugebiet wieder, die 2. Stelle den Bereich, 3. und 4. Stelle die Großlage sowie 5. Und 6. Stelle die Einzellage. Bei der Verwendung der Bezeichnung ist auf die vorgegebene Schreibweise (nach Eintragungen in der Weinbergsrolle) sowie die gesetzliche Leitgemeinderegelung zu achten. Ausgegeben wird die Summe der bestockten Rebfläche (Stand Auswertung) je Einzellage und Gemarkung. Erstreckt sich eine Weinlage über mehrere Gemarkungen, so erfolgt ein Hinweis am Datensatz. Weinlagen in Alleinbesitz werden ohne Größe angezeigt.  Ist die bestockte Rebfläche kleiner als 1 ha, so erscheint die Info  "<1ha". Auf der ersten Seite besteht die Möglichkeit der Textsuche. Hier können Begriffe oder Zahlen eingetragen werden und die Anzeige springt auf den gesuchten Datensatz.

Sollten Fragen bestehen, so wenden Sie sich bitte an Thomas Grünewald (Tel: 0671 793 150 - Email: thomas.gruenewald(at)lwk-rlp.de)

Die Weinlagen im Überblick (PDF) >>>

Verlauf bezüglich der Änderung von Weinlagen - Die Vorgehensweise anlässlich einer Lagenänderung - Antragsverfahren bei Lagenänderungen ist im nachfolgenden PDF dargestellt.

Links hierzu: WeinlagenG vom 1. Juni 1970 und 2. LVO zur Durchführung des WeinlagenG vom 10. August 1981
Sollten Fragen bestehen, so wenden Sie sich bitte an Volker Emmel (Tel: 0671 793 806 - Email: volker.emmel(at)lwk-rlp.de)