Datenauskunft für Pheromonanwendergemeinschaften aus der EU-Weinbaukartei zur gemeinschaftlichen Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen

Datenauskunft aus der EU-Weinbaukartei zur gemeinschaftlichen Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen für Daten in Tabellen- und Kartenform. Zur Übermittlung von Bewirtschafter- und Flächendaten aus der EG-Weinbaukartei sind folgende datenschutzrechtlichen und abwicklungstechnischen Voraussetzungen zu erfüllen:

Sie müssen mittels Antrag bestätigen, dass Sie, beauftragt von Ihrer Anwendergemeinschaft, Antrag auf Datenauskunft aus der EU-Weinbaukartei nach §34 Absatz 3 Weingesetz stellen (das Antragsformular finden Sie hier).

Die Nutzung der Daten darf ausschließlich für das angegebene Verfahren und dessen Erfordernisse erfolgen. Der Datenumfang ergibt sich aus den zum geplanten Verfahrensgebiet eingegrenzten, aufgelisteten Gemarkungen. Daten, die nach genauer Abgrenzung des Verfahrensgebietes, oder auch bei nicht zustande kommen der Maßnahme, nicht benötigt werden, müssen Sie umgehend löschen.

Für jede Datenanforderung ist ein Antrag an pheromon(at)lwk-rlp.de zu stellen. Nach der Anforderung wird die Landwirtschaftskammer die entsprechenden Daten ermitteln und in tabellarischer Auflistung im Excel-Dateiformat im Weininformationsportal (WIP) bereitstellen oder per E-Mail (verschlüsselt) übersenden. Die Karten werden für die entsprechenden Gemarkungen erstellt. Die in der EU-Weinbaukartei verzeichneten Flurstücke werden benannt und farblich gekennzeichnet, was Ihnen dabei helfen soll, Ihr Verfahrensgebiet abzugrenzen.

Auskunft erteilt:

Weinbauamt Neustadt
Manfred F. Gröhl

Tel. 06321 9177-630
E-Mail: pheromon(at)lwk-rlp.de 

Einen erweiterten Service für die Pheromon- anwendergemeinschaften bietet der Bauern & Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. an:

Internet:
https://www.bwv-rlp.de 
E-Mail:
info(at)bwv-rlp.de
Telefon:
06321 49936-12