Das Sachverständigenwesen...
...ist für die landesweite öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie Betreuung von Sachverständigen für Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau sowie Forsten, Fischerei, Gewässer- und Umweltschutz zuständig
Aufgaben:
- Beratung von Interessenten für die öffentliche Bestellung
- Prüfung und Bewertung der Bewerbungsunterlagen
- Überprüfung der besonderen Sachkunde
- Wiederbestellung
- Erweiterung von Sachgebieten
- Erstellung der Richtsätze zur Taxation von (kleinen) Aufwuchsschäden
- Fragen rund um Wildschäden
- Beratung der Sachverständigen
- Organisation fachlicher Veranstaltungen
- Betreuung der Arbeitskreise
- Landwirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Weinbau
- Forsten
- Wertermittlung
Die fünf Arbeitskreise treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Fortbildung in aktuellen fachlichen Themen.
Mit Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Konflikte ohne Rechtsstreit lösen
Die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihren jeweiligen Spezialgebieten im Hinblick auf ihre besondere Sachkunde überprüft. Voraussetzung für die Bestellung ist neben der persönlichen Integrität die Kombination aus überdurchschnittlicher Fachkenntnis und nachgewiesener praktischer Erfahrung. Außerdem müssen sie in der Lage sein, fachlich fundierte und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Sachverständigen unterliegen der Aufsicht der Kammer, sind nicht deren Mitarbeiter, sondern arbeiten selbständig, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung. 77 Sachverständige sind derzeit von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus, der Fischerei und des Umweltschutzes einschließlich des Gewässerschutzes werden in Rheinland-Pfalz von der Landwirtschaftskammer bestellt.
Anlässe für eine Stellungnahme oder ein Gutachten können sehr unterschiedlich sein: Nachbarschaftsstreit wegen umstrittener Pflanzungen in Gärten, Abdriftschäden auf oder von landwirtschaftlichen oder weinbaulichen Kulturen, Waldbewertungen, Tierbeurteilungen oder Tierbewertungen, aber auch die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher, wein- oder gartenbaulicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, wenn es beispielsweise zu Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen kommt oder wenn eine Straße gebaut werden soll. Dazu erstellen sie neutrale Gutachten, allein auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und objektiv ermittelter Sachverhalte.
Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen können sein: Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.
Wer einen Gutachter sucht, findet hier eine Liste der von der Landwirtschaftskammer öffentlich bestellten Sachverständigen oder wendet sich direkt an die Mitarbeiter des Fachreferates (siehe rechte Spalte).
Ansprechpartner
- Jan Hendrik Müller
Tel: 0671/793-120 - Ralf Ohlweiler
Tel: 0671/793-124 - Maraike Freier
Tel: 0671/793-627