Informationen rund um die öffentliche Bestellung von Weinbau-Sachverständigen

Der  Paragraph 3 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer stellt die gesetzliche Grundlage dafür dar, dass in Rheinland-Pfalz  die Landwirtschaftskammer das Sachverständigenwesen in den "grünen Bereichen"  betreut sowie die Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt. Unter diese Bestellungszuständigkeit fällt auch der Weinbausektor. Zunächst ist anzumerken, dass der Begriff  "Sachverständiger" keine geschützte Bezeichnung ist, d.h. jeder, der meint, auf einem bestimmten Gebiet fachlich qualifiziert zu sein, darf sich "Sachverständiger" nennen, ohne dass dem widersprochen werden kann. Hiervon heben sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ab, die besonderen Ansprüchen genügen müssen und bestimmten, klar vorgegebenen Regelungen unterworfen sind.  Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind also gegenüber anderen Sachverständigen besonders herausgehoben und aufgrund ihres geleisteten Eides in besonderem Maße zur Unabhängigkeit, Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen zudem, bevor sie von der Landwirtschaftskammer zugelassen werden, ein anspruchsvolles Prüfungsverfahren durchlaufen, um ihre überdurchschnittlichen Fachkenntnisse unter Beweis zu stellen.

In folgenden Sachgebieten sind im Weinbau Sachverständige zugelassen:

  • Bewertung- und Entschädigungsfragen des Gesamtbetriebes / Unternehmens
  • Bewertung von unbebauten Grundstücken
  • Bewertung von bebauten Grundstücken
  • Außenwirtschaft
  • Kellerwirtschaft

Spezialgebiete:

  • Pflanzgut
  • Rebschutz
  • Flurbereinigungsfragen

Von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird neben der persönlichen Eignung gefordert, überdurchschnittliche Fachkenntnisse auf seinem zugelassenen Gebiet aufzuweisen. Er muss zudem in der Lage sein, spezielle fachliche Fragestellungen in einem schriftlichen Gutachten für Dritte verständlich und nachvollziehbar darzulegen.

Wem kann der Sachverständige fachliche Hilfestellung geben?
Der Sachverständige fertigt Gutachten an für Gerichte oder verschiedenste Behörden (z.B. Gemeinden, Städte, Kreise, ADD, SGD, sonstige Verwaltungen u.ä.)  ebenso wie für Versicherungen, Privatpersonen oder Verbände. Darüber hinaus kann er als unabhängiger Experte fachlichen Rat und Hilfestellung für jedermann geben.

Er kann z.B. als Berater bei Streitigkeiten tätig werden, auch als Schiedsgutachter bei vertraglichen Problemen oder als Prüfer bzw. Überwacher von bestimmten Produkten, Produktionsprozessen o.ä. Immer dort, wo fachliche Kompetenz in Verbindung mit Neutralität und Unabhängigkeit gefragt sind, können öffentlich bestellte und vereidigte  Sachverständige zum Einsatz kommen. Der Sachverständige führt seine Tätigkeiten selbständig und auf eigene Rechnung aus.

Einige Beispiele aus der Praxis von Sachverständigentätigkeiten:

  • Gesamtbetriebsbewertungen (Erbangelegenheiten u.ä.)
  • Ermittlung Zugewinnausgleich (Eheauseinandersetzungen/Scheidung o.ä.)
  • Ermittlung des Verkehrswertes einer Rebfläche (Boden + Rebanlage)
  • Schadensersatzberechnungen (z.B. bei Zerstörung von Reben durch Unfall)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Entschädigungsberechnungen bei Leitungsverlegungen / Straßenbau
  • Schadensersatzberechnungen bei Abdriftschäden durch Pflanzenschutzmittel
  • Kellereitechnische Fragen
  • Probleme mit Flaschenverschlüssen (fehlerhafte Korken, sonstige Verschlüsse u. ä.)
  • Probleme mit Pflanzgut  

Eine Liste der Sachverständigen mit ihren jeweiligen Bestellungssachgebieten sowie weitergehende Informationen sind bei der Landwirtschaftskammer im Referat "Sachverständigenwesen", Burgenlandstr. 7, 55595 Bad Kreuznach erhältlich oder hier zu finden.

Jan Hendrik Müller
Referatsleiter Sachverständigenwesen
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 793-1120
E-Mail: jan-hendrik.mueller(at)lwk-rlp.de