Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss

Das 'Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen' schafft einen allgemeinen Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss. Für Rheinland-Pfalz ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die zuständige Stelle zur Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen beruflichen Abschlüssen im Bereich der Agrarberufe.

Berufliche Anerkennung ist die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzabschluss. Bei einem formalen Bewertungsverfahren wird ein Vergleich eines ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss auf Basis festgelegter formaler Kriterien wie Ausbildungsinhalt und -dauer durchgeführt. Das Verfahren und die Zuständigkeit der durchführenden Stellen sind gesetzlich geregelt. Die Entscheidung erfolgt als rechtskräftiger Bescheid. Die Antragsteller können sich mit diesem Bescheid auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt und auch gerichtlich vorgegangen werden. Für den Bescheid wird eine Gebühr erhoben.

  • Ein Informationsblatt können Sie hier als PDF-Datei herunterladen >>>

  • Den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit finden Sie hier zum Herunterladen als PDF-Datei >>>


Informationen in verschiedenen Sprachen
In deutscher, englischer, italienischer, polnischer, rumänischer, spanischer und türkischer Sprache finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland unter folgendem Link:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

Hier finden Sie die aktuellen Information zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung von der Bundesagentur für Arbeit


Wollen Sie Ihr Schulzeugnis oder Ihr Hochschulzeugnis in Deutschland anerkennen lassen?

Anerkennung ausländischer Studiengänge
Informationen über die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen >>>.

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Informationen über die Zeugnisbewertung für ausländische Schulabschlüsse finden Sie auf den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Ansprechpartner

Matthias Backes
Telefon 0671 793 125
E-Mail: matthias.backes(at)lwk-rlp.de

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Referat Bildung
Burgenlandstr. 7
55543 Bad Kreuznach