Garten- und Landschaftsbau
Gärtner/Gärtnerinnen im Garten- und Landschaftsbau lernen...
- Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen durchzuführen
- befestigte Flächen (z. B. Wege und Plätze) herzustellen
- Bauwerke herstellen (z. B. Mauern, Treppen,Teiche, Zäune oder Lärmschutzwände)
- vegetationstechnische Arbeiten (z. B. Pflanzen und Säen) durchführen
- Baustellen abwickeln
- Pflegearbeiten durchführen
Zwischenprüfung im Garten- und Landschaftsbau
Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr durchgeführt und hat den Sinn, den aktuellen Ausbildungsstand festzustellen. Somit kann bei möglichen Mängeln und Defiziten korrigierend auf die weitere Ausbildung eingewirkt werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Pflicht und Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
In der praktischen Zwischenprüfung soll vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin eine Baustelle nach einem Plan erstellt werden. Die Prüfungszeit beträgt 2 Stunden und 45 Minuten, hinzu kommen 15 Minuten für das Vor- und Nachgespräch.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung stehen Baustellenpläne zum Download zur Verfügung.
Für jeden Prüfungstag wird ein Baustellenplan ausgewählt.
Die Prüflinge haben für die Herstellung der Baustelle alle benötigten Werkzeuge selber mitzubringen. Vom Prüfungsbetrieb werden alle Materialien und Pflanzen zur Verfügung gestellt.
Folgende Vorgaben sind bei der Durchführung der Prüfungsbaustelle zu berücksichtigen:
- Die von den Prüfern/Prüferinnen vorgegebene Höhe ist auf die Gewerke zu übertragen.
- Die befestigten Flächen sind mit den im Plan angegebenen Höhenangaben einzubauen.
- Gebaut wird ab Oberkante Tragschicht.
- Eine Bettung für die befestigten Flächen ist herzustellen.
- Seitenstützen sind herzustellen.
- Die befestigten Flächen sind einzusanden bzw. zu verfugen.
- Der Boden für die Vegetationsflächen ist an die eingebauten Gewerke und an das umliegende Gelände anzugleichen.
- Die Vegetationsflächen sind umzugraben und lt. Plan zu bepflanzen.
- Der Halbstamm ist mit einem Schrägpfahl zu verankern. Ein Gießrand ist herzustellen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Prüfungsvorbereitung und eine erfolgreiche Prüfung!
Abschlussprüfung im Garten- und Landschaftsbau
In der praktischen Abschlussprüfung soll vom Prüfungsteilnehmer ein landschaftsgärtnerisches Gesamtwerk nach einem Baustellenplan erstellt werden. Die Prüfungszeit beträgt 3 Stunden und 15 Minuten, hinzu kommen 15 Minuten für das Vor- und Nachgespräch.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung stehen Baustellenpläne zum Download zur Verfügung.
Bei den Abschlussprüfungen wird aus der vorhandenen Plansammlung für jeden Prüfungstag ein anderer Prüfungsplan ausgewählt.
Folgende Vorgaben sind bei der Durchführung der Prüfungsbaustelle zu berücksichtigen:
- Die von den Prüfern vorgegebene Höhe ist auf das Gewerk zu übertragen.
- Gebaut wird ab Oberkante Tragschicht.
- Der Boden ist an die eingebauten Gewerke und an das umliegende Gelände anzugleichen.
- Die Vegetationsflächen sind umzugraben.
- Der Halbstamm ist mit einem Schrägpfahl zu verankern. Ein Gießrand ist herzustellen.
Mit der Einladung zur Abschlussprüfung wird eine Planvorlage zur Erarbeitung eines Pflanzplanes mit dem Pflanzthema verschickt. Die Pflanzen sind zur Abschlussprüfung mitzubringen. Die Kosten für die Pflanzen trägt der Ausbildungsbetrieb.
Wir wünschen Ihnen eine gute Prüfungsvorbereitung und eine erfolgreiche Prüfung!
Ansprechpartner
Karolin Thömmes
Dienststelle Bad Kreuznach
Tel: 0671 793-102
EMail: karolin.thoemmes(at)lwk-rlp.de
Rheinhessen-Pfalz
Stephanie Vendt
Dienststelle Koblenz
Tel: 0261 91593-246
EMail: stephanie.vendt(at)lwk-rlp.de
Koblenz/Trier