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Die Seminartermine für das kommende Halbjahr werden demnächst bekannt gegeben

Hinweis zur Umsatzsteuer

Seminare der Landwirtschaftskammer sind nach § 4 Nr. 22a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Wird im Rahmen eines Seminares Verpflegung gewährt, werden für diesen ausgewiesenen Kostenanteil 19% Umsatzsteuer berechnet.

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