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Nachfolgend finden Sie interessante und nützliche Neuigkeiten zu unseren Seminaren und Schulungen. Sprechen Sie uns gerne an bei Fragen und Anregungen zu Themen, die Sie als wichtig erachten, um darüber für sich und Ihre Berufskolleginnen und –kollegen mehr zu erfahren.

Hinweis zur Umsatzsteuer

Seminare der Landwirtschaftskammer sind nach § 4 Nr. 22a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Wird im Rahmen eines Seminares Verpflegung gewährt, werden für diesen ausgewiesenen Kostenanteil 19% Umsatzsteuer berechnet.

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