Begleitscheine

Nach dem Gemeinschaftsrecht dürfen Weinbauerzeugnisse innerhalb der Gemeinschaft nur mit einem Begleitdokument befördert werden. Der Landwirtschaftskammer ist die Aufgabe übertragen, die Begleitdokumente auszugeben und die Empfänger zu registrieren sowie begleitende Verwaltungs- oder Handelsdokumente zu beglaubigen.

Begleitscheinverfahren - Neue Kürzel auf Begleitpapieren

Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass im Zuge der Umsetzung der  weinrechtlichen Bestimmungen der Weinmarktordnung für die Erstellung und Erfassung von Begleitpapieren Erweiterungen erforderlich wurden, die ab Inkrafttreten der zugehörigen Landesverordnung zu beachten sind.

Im Bereich "Erzeugnisarten" sind die Kürzel TG (Teilweise gegorener Traubenmost), DW (Deutscher Wein) und GW (Grundwein) hinzu gekommen.

Bei der Angabe der Qualitätsstufen sind neu DW (Deutscher Wein), GW (Grundwein) und RJ (Rebsorten- oder Jahrgangswein). 

Onlinedienst Weinbau

Für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Bereich Weinbau entwickelt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit anderen Bundesländern den Online-Dienst Weinbau. Dieser ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge zukünftig auch digital zu erledigen. Als erste Leistung ist das elektronische Weinbegleitdokumente-Verfahren realisiert, das Sie hier nach erfolgreichem Login beim Transport von Erzeugnissen nutzen können. 

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Ausgabestellen für Begleitscheine

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz:

Kreisstellen:

Kreisstelle Mainz-Bingen
Weberstrasse
955130 Mainz

Kreisstelle Landau
Fichtestraße 38
76829 Landau/Pfalz

Kreisstelle Cochem-Zell
Ravenéstraße 18-20
56812 Cochem

Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land im "Haus der Deutschen Weinstraße"
Weinstraße 91b
67278 Bockenheim