Die Freiflächen-Photovoltaik bringt im Rahmen der Energiewende erhebliche Auswirkungen für die Landwirtschaft und das Landschaftsbild mit sich. Einerseits profitieren einzelne Landeigentümer durch hohe Pachtpreise, andererseits kommt es zu erheblichen Flächenverlusten für landwirtschaftliche Betriebe und infolgedessen zu steigenden Preisen und agrarstrukturellen Nachteilen.
Auch auf kommunaler Seite muss der Konflikt zwischen dem notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien und den damit verbundenen finanziellen Chancen einerseits und dem Erhalt von Freiraumflächen andererseits gelöst werden. Um ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Sichtweisen zu erlangen und Lösungsansätze zu diskutieren, kamen auf Initiative des Landkreistages und der Landwirtschaftskammer Vertreter aus Kommunen und Landwirtschaft zusammen.
Auf Einladung von Landrat Rainer Guth fand der erste Teil der Veranstaltung in der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises statt. Jan Hendrik Müller, Referatsleiter für den Bereich Raumordnung und Naturschutz bei der Landwirtschaftskammer, stellte in einem Impulsvortrag die aktuelle Situation zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Folgen für die Landwirtschaft dar. Um die Bundesziele bis 2040 zu erreichen, müssten in Rheinland-Pfalz etwa 8.000 Hektar Freiflächen-Photovoltaik errichtet werden. In einigen Regionen des Landes, beispielsweise in der Westpfalz, laufen derzeit jedoch Planungen, die für einzelne Verbandsgemeinden Potenzialflächen von fast 3.000 Hektar vorsehen. Dies geht deutlich über die Ziele und den zukünftigen Bedarf hinaus und hat verheerende Auswirkungen auf die Agrarstruktur und den Bodenmarkt. Die Planungen führen zu Kündigungen von Pachtverhältnissen und zu einem deutlichen Anstieg der Grundstückspreise. „Wir stellen uns nicht gegen die Energiewende und sehen die Notwendigkeit zum Ausbau von Wind- und Solarenergie. Eine derart ungebremste Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen können wir jedoch nicht hinnehmen“, unterstrich Kammerpräsident Ökonomierat Michael Horper die Ausführungen. Bei den anwesenden kommunalen Vertretern stieß er in der Diskussion dabei auf großes Verständnis.
Es folgten zwei Ortsbesichtigungen. Zunächst erläuterte der Bischheimer Landwirt Mark Landfried die Folgen einer PV-Anlage entlang der A 63 bei Kirchheimbolanden auf die dort wirtschaftenden Betriebe. Neben dem Flächenverlust ist die Landwirtschaft auch durch die Anschneidung von Bewirtschaftungseinheiten und den Wegfall von Wirtschaftswegen betroffen. Wenig Verständnis wurde von den Teilnehmern für die teilweise deutliche Verschattung der Fläche durch Bäume entlang der Autobahn gezeigt. Dies müsse bei der Standortwahl stärker berücksichtigt werden.
Die zweite Beispielfläche wurde in Osthofen entlang der Bahnlinie Mainz-Worms besichtigt. Hier wurde bisher noch keine Anlage errichtet. Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe sieht jedoch in der Fortschreibung des Raumordnungsplans hier Potenzialflächen in einer Größenordnung von fast 250 ha vor. Weitere Gemarkungen sind hiervon betroffen. „Wir bauen hier Zwiebeln für den deutschen Markt an. Das sind die besten Böden, die Rheinhessen zu bieten hat. Zudem besteht die Möglichkeit zur Feldberegnung“, erläuterte Volker Krebs, ein betroffener Bewirtschafter. Ob an diesem Standort tatsächlich einmal PV-Module aufgestellt werden, ist noch offen. Im Abstand von 200 Metern beiderseits der Bahnlinie können Investoren baurechtlich privilegiert PV-Anlagen errichten, wenn die notwendigen Rechte an den Grundstücken vorliegen. Darüber hinaus ist Baurecht nur über einen Bebauungsplan möglich. Die betroffenen Gemeinden haben es also selbst in der Hand, hochwertige landwirtschaftliche Flächen zu schützen. Im Ergebnis waren sich die Teilnehmer einig, dass der Ausbau von Solarenergie zwar notwendig ist, besonders ertragreiche Standorte aber unbedingt für die Landwirtschaft erhalten bleiben müssen.
„Vor der Inanspruchnahme von Freiflächen sollten unbedingt versiegelte Flächen genutzt werden“, resümierte der Direktor des Landkreistages, Andreas Göbel. Vollkommen über den Bedarf hinausgehende Planungen müssen dringend eingestellt werden. Hier ist die Landesregierung gefordert, möglichst schnell Ergebnisse aus dem vorgesehenen Monitoring über die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen vorzulegen. Die Teilnehmer diskutierten, ob in einigen Regionen nicht sogar von weiteren Planungen abgesehen werden müsste, bis Ergebnisse aus dem vom Land zugesagten Monitoring vorliegen.
Jan Hendrik Müller