Betriebe können Anträge auf Förderung eines E-Lastenrades stellen
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Das Förderprogramm ist auch für Direktvermarkter, Landwirte und Winzer interessant.
Förderfähig ist der Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Entsprechend der Richtlinie können auch landwirtschaftliche Betriebe einen Antrag stellen.
Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter transportiert werden. Somit sind z. B. E-Fahrräder zum Personentransport, wie Rikschas, nicht förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt 25 %. Alle Unterlagen für eine Förderung, eine Positiv-Liste der förderfähigen E-Lastenräder aber auch Ausschlusskriterien sowie eine Übersicht über den Verfahrensablauf finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html