| Gästebeherbergung

Google My Business hat in der Vermarktung von Beherbergungsangeboten deutlich an Relevanz gewonnen

Tipps zur besseren Auffindbarkeit im Netz. Ein Eintrag auf Google My Business gilt als digitale Visitenkarte eines Betriebes und stellt aufgrund der Beliebtheit von Google als Suchmaschine auch zunehmend in der Gästebeherbergung den ersten Kontakt eines Kunden mit dem Betrieb dar.

Aus diesem Grund sollte der Eintrag stets sehr gut gepflegt sein, um die Sichtbarkeit des Betriebes im Internet zu erhöhen. Besonders bei Bauern- und Winzerhöfen mit Beherbergungsangeboten fällt auf, dass diese bei Suchen oft schwer auffindbar sind, da zum Beispiel Google Maps aufgrund fehlender Bezeichnungen im Betriebsnamen oder nicht getätigter Kategorisierungen den Betrieb nicht als Übernachtungsmöglichkeit anzeigt.

Nachfolgend einige Tipps, wie die Auffindbarkeit im Netz durch Google My Business verbessert werden kann:

  • Der Betriebsname sollte auf das Beherbergungsangebot hinweisen, so wird anstelle von „Weingut Mustermann“ die Bezeichnung „Weingut und Gästehaus Mustermann“ empfohlen. Eventuell kann es, beispielsweise bei verschiedenen Öffnungszeiten, sogar sinnvoll sein, getrennte Einträge für die jeweiligen Betriebszweige vorzunehmen.
  • Durch eine Auswahl der Kategorie „Unterkunft“ in den Einstellungen wird erreicht, dass der Betrieb mit einem entsprechenden „Betten-Symbol“ auf Google Maps angezeigt wird. Vorsicht: Die Auswahl des Begriffs „Appartementhaus“ sollte vermieden werden, da hier in der Regel kein „Betten-Symbol“ erscheint.

Auch können Ausstattungsmerkmale ausgewählt und Angaben zur Barrierefreiheit gemacht werden, die für den Kunden dann direkt im Eintrag sichtbar sind.

  • Die Bilder sollten zum Angebot des Betriebes passen. Besonders das Bild, welches als erstes beim Google-My-Business-Eintrag in den Google-Suchergebnissen sichtbar ist, sollte ansprechend sein. Auch wird empfohlen, die von Kunden und dem Betrieb eingestellten Bilder ihren entsprechenden Kategorien zuzuordnen, beispielsweise gehört das Bild einer Weinflasche in die Bildkategorie „Wein“. Übrigens gilt: Bei einer ausreichenden Begründung kann der Betrieb unangemessene Bilder von Kunden auch löschen lassen.
  • Bewertungen mit der Meinung anderer Kunden sind heutzutage sehr wichtig. Der Betrieb sollte auf Rezensionen reagieren und sich für positive Bewertungen bedanken sowie bei negativen Bewertungen die Situation sachlich aus eigener Sicht schildern. Man sollte hier immer bedenken, dass sich die Antwort des Inhabers nicht nur an den Gast, sondern alle potentiellen Kunden, richtet. Um mehr Rezensionen zu erreichen, kann der Betrieb seine Gäste beispielsweise durch eine E-Mail nach der Abreise auch aktiv darum bitten, eine Bewertung vorzunehmen.

Um den Google-My-Business-Eintrag immer aktuell zu halten, wird empfohlen, regelmäßig (spätestens alle 14 Tage) den Eintrag zu sichten und neue Bilder zu überprüfen. Auf Kommentare sowie Fragen der Kunden sollte zeitnah geantwortet werden.

#Themen

Beratung, EA, Urlaub

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