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Gute Nachrichten für Flutgeschädigte: Antragsfrist für Aufbauhilfen verlängert!

Antragsfrist verlängert: Jetzt Aufbauhilfen sichern! Gute Nachrichten für landwirtschaftliche Betriebe und Winzer in den Flutgebieten: Die Antragsfrist für staatliche Aufbauhilfen wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert! Nutzen Sie diese zusätzliche Zeit, um Schäden zu dokumentieren, Fördermittel zu beantragen und Ihren Betrieb nachhaltig wiederaufzubauen. Die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz steht Ihnen dabei kompetent zur Seite – von der Gutachtenerstellung auf den Weg zur Antragstellung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Aufbau eines Hauses mit einem Bagger

Die verheerenden Folgen der Flutkatastrophe 2021 sind auch heute noch in den betroffenen Regionen deutlich spürbar. Besonders landwirtschaftliche Betriebe und Winzer kämpfen weiterhin mit den langfristigen Auswirkungen dieser Tragödie. Doch es gibt Grund zur Hoffnung: Die Antragsfrist für staatliche Aufbauhilfen wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert!

Mehr Zeit für den Wiederaufbau – ein echter Durchbruch

Wie die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitteilte, hat die Europäische Kommission grünes Licht für die Verlängerung gegeben. Ursprünglich wäre die Frist Ende 2024 abgelaufen. „Das ist eine echte Erleichterung für die Betriebe im Ahrtal“, betonte Ministerin Schmitt. Diese Entscheidung gibt landwirtschaftlichen Betrieben mehr Flexibilität und Planungssicherheit, um ihre beschädigten Gebäude und Flächen wiederaufzubauen – ganz nach ihren individuellen Vorstellungen.

Die Verlängerung war dringend notwendig: Gerade größere Projekte erfordern oft mehr Zeit, sei es für die Suche nach Fachkräften oder die Planung umfangreicher Baumaßnahmen. Die Genehmigung der EU-Kommission markiert daher einen bedeutenden Erfolg für die Region.

Wir helfen, die Hürden zu meistern

Auch die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bleibt weiterhin an Ihrer Seite. Unsere Experten unterstützen Sie tatkräftig bei der Antragstellung, die oftmals komplex und zeitaufwändig sein kann. Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die Erstellung eines Gutachtens, das den entstandenen Schaden detailliert dokumentiert. Hier kommen wir ins Spiel: Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir die Zerstörungen – von beschädigten Gebäuden bis hin zu verlorenen Maschinen – und helfen, ein prüfbares Gesamtkonzept zu erstellen.

Förderung bis ins Detail – auch unsere Beratung ist förderfähig

Die Leistungen der Landwirtschaftskammer sind – genau wie die Schäden selbst – förderfähig. Das bedeutet: Unsere Unterstützung bei der Dokumentation und Antragstellung ist für Sie nicht nur eine enorme Entlastung, sondern auch finanziell komplett abgesichert.

Nutzen Sie die Chance!

Obwohl die Frist verlängert wurde, ist schnelles Handeln weiterhin gefragt. Viele Schäden treten erst im Nachhinein ans Tageslicht, und je früher Sie aktiv werden, desto besser. Unsere Bauberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es für eine erste Einschätzung oder für die vollständige Abwicklung Ihres Antrags.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Ein kurzer Anruf genügt, und wir prüfen Ihre Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Vertrauen Sie auf unseren Erfahrungsschatz – gemeinsam schaffen wir es, Ihren Betrieb wieder aufzubauen und eine zukunftssichere Basis zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns jetzt - lassen Sie uns diese verlängerte Frist gemeinsam nutzen, die Weichen zu stellen und die Herausforderungen der Flutkatastrophe zu bewältigen!

Bauberatung Landwirtschaftskammer RLP, Mark Tullius, Dipl. Ing. FH - mark.tullius(at)lwk-rlp.de oder 0671 / 793-314

Alle weiteren Informationen und den Kontakt der Bauberatung finden sie unter:

https://www.lwk-rlp.de/beratung/bau-technik

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