Neben der Schlachtung im eigenen Schlachthaus oder der vollmobilen Schlachtung erlaubt die EU seit Mitte 2021 eine hofnahe Schlachtung mit mobilen Schlachteinheiten. Das Koblenzer Verwaltungsgericht gab mit seinem Urteil im Juli 2023 den landwirtschaftlichen Betrieben weitere Rechtssicherheiten bei der Weidetötung. Mehrere Gründe wie der Entfall des stressigen Separierens, Tierschutz, Erhalt der Fleischqualität, die Arbeitssicherheit oder große Entfernung zur nächsten Schlachtstätte sprechen dafür, die Tiere in ihrer gewohnten Umgebung zu schlachten.
Jedoch müssen bei der Hof- und Weideschlachtung rechtliche Besonderheiten beachtet und die Arbeitsabläufe in das Betriebskonzept integriert werden. Auch der zusätzliche Aufwand innerhalb des Schlachtprozesses muss sich im Fleischpreis widerspiegeln und mit gutem Marketing kommuniziert werden.
Bei der Kalkulation der Produktpreise und Optimierung der Vermarktung kann die Beratung der Einkommensalternativen interessierte Landwirtinnen und Landwirte über die zu 80% bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratung unterstützen. Bei Fragen rund um die korrekte Etikettierung von Fleisch und Fleischprodukten sowie zum Einsatz geeigneter Warenwirtschaftssysteme, auch mit Webshop Integration, steht das Beratungsteam gerne zur Verfügung.
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