Gefördert werden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots, die nachhaltig wirken, einen Mehrwert aufzeigen und zu einer Anpassung an die Anforderungen der heutigen Zeit beitragen sowie auf zukünftige Markttrends ausgerichtet sind. Ziel ist es, dass durch die Investitionen wertschöpfungsstarke Zielgruppe angesprochen werden und ein Beitrag zur Saisonverlängerung geleistet wird. Förderfähig sind Investitionen zur Errichtung neuer und Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Neben dem Ausbau von Kapazitäten umfasst dies auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses. Hierzu wird ein aussagekräftiges touristisches Konzept benötigt, welches im Einklang mit den Zielen der rheinland-pfälzischen Tourismusstrategie steht. Beispiele für mögliche förderfähige Investitionen sind die Aufstockung von Zimmerkapazitäten, Maßnahmen zur Ansprache neuer Zielgruppen sowie Investitionen im Bereich Digitalisierung.
Es sind je nach Unternehmensgröße Zuschüsse von 10 bis 20 % der förderfähigen Kosten bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 125.000 Euro realisierbar.
Die Förderung ist für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz möglich. Dazu zählen:
- Beherbergungsbetriebe (Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen) mit mindestens 25 Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung nach Abschluss der Maßnahme
- Gastronomiebetriebe mit mindestens 40 Sitzplätzen im Innenbereich
- Campingbetriebe mit mindestens 40 touristischen Stellplätzen und zeitgemäßer sanitärer Einrichtung
- gastgewerbliche Mischbetriebe mit Beherbergung und speisengeprägter Gastronomie mit mindestens 25 Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätzen im Innenbereich oder mindestens 40 touristischen Stellplätzen mit zeitgemäßen sanitären Einrichtungen
Folglich sind auch Mischbetriebe förderfähig, die eine Gastronomie mit über 40 Sitzplätzen im Innenbereich und eine Beherbergung mit weniger als 25 Zimmern haben und beispielsweise eine Investition in die Beherbergung tätigen möchten.
Für Betriebe mit Lage in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (sogenannte GRW-Gebiete) gelten Einschränkungen im Beherbergungsbereich.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier>>>
Die Beratungsteam Einkommensalternativen kann bei Sie bei der Konzeptentwicklung sowie durch die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Ihrem Vorhaben unterstützen.