Dies gilt für Produktverpackungen, Serviceverpackungen und Transportverpackungen gleichermaßen. Bislang gab es für Betriebe, die ausschließlich bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen (Hemdchentüten, Einschlagpapier, Papiertüten, Coffee-to-go-Becher etc.) verwendet haben, die Möglichkeit, auf eine Registrierung zu verzichten. Ab dem 1. Juli 2022 darf verpackte Ware in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Ab dem 5. Mai 2022 startet der neue Registrierungsprozess und alle Betriebe können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren. Hier gelangen Sie zur Seite des Verpackungsregisters:
https://www.verpackungsregister.org/
In einem Merkblatt hat das Beratungsteam Einkommensalternativen alle wichtigen Vorschriften und Informationen rund um das Verpackungsgesetz und die Entsorgung von Verpackungen zusammengestellt.
Hier können Sie das Merkblatt anfordern: EA@lwk-rlp.de