Breites Themenspektrum im Ausschuss Unternehmensentwicklung
Automatisierte Hofläden, Änderungsvorschläge zum rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz sowie die konzeptionelle Ausrichtung des Beratungsangebots der Landwirtschaftskammer, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Weinbau, standen im Fokus der Sitzung des Ausschusses Unternehmensentwicklung. Er tagte unter dem Vorsitz von Ökonomierätin Ilse Wambsganß in Gau-Algesheim. Die Mitglieder trafen sich direkt vor Ort am Smart Store des Hofguts Hemmes und setzten ihre Tagung im Kronenhof der Familie Hattemer fort.
Ausschuss trifft sich direkt am Smart Store des Hofguts Hemmes
Auch bei landwirtschaftlichen Direktvermarktern hält die Digitalisierung immer weiter Einzug. Viele Betriebe suchen nach neuen Wegen, ihre Produkte in modernen automatisierten Hofläden bzw. Verkaufsstellen digital zu vermarkten, so auch die Familie Hemmes aus Gau-Algesheim. Hier wurde der bestehende Verkaufsraum zu einem 24/7 geöffneten Smart Store umgebaut. Diese ohne Personal betriebenen Verkaufsräume zeichnen sich in der Regel durch eine kleine Verkaufsfläche, eine Kundenregistrierung beim Zutritt sowie ein bargeldloses Bezahlverfahren aus. Hier können die Kunden somit in Selbstbedienung ganzjährig und rund um die Uhr Lebensmittel einkaufen. Familie Hemmes betreibt einen Walk-in-Store, welcher mit der Technologie „Grab & Go“ ausgestattet ist und in Zusammenarbeit mit dem Physiker Dr. Peter-Bernd Otte entwickelt wurde. Der Kunde entnimmt das Produkt aus dem Regal und das System erkennt das entnommene Produkt und zeigt dieses mit Preis auf einem der großen Bildschirme im Verkaufsraum an. Beim Verlassen des Stores wird automatisch der Beleg erstellt, den der Kunde per QR-Code einscannen kann. Einige Ausschussmitglieder tätigten Einkäufe und waren begeistert, wie benutzerfreundlich und selbsterklärend der digitale Einkauf funktioniert. „Es war gut, dass wir uns heute direkt im Betrieb getroffen haben, denn so ein System muss man erleben“, äußerte ein Ausschussmitglied. Zunehmend entwickeln sich diese Stores zu hybriden Verkaufsläden, wie Hildegard Runkel, Leiterin des Referats Einkommensalternativen, erläuterte. Hier handelt es sich um digitalisierte Verkaufsläden, die zeitweise mit Personal betrieben werden.
Im Rahmen des EIP-Agri-Projektes „DV_Store 4.0“, bei dem die Landwirtschaftskammer Lead-Partner ist, wird aktuell ermittelt, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen digitale Verkaufsläden eine Möglichkeit darstellen, die Produkte der Direktvermarkter in Rheinland-Pfalz zu vermarkten. Die Änderung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes ist in diesem Zusammenhand anzustreben.
Rheinland-pfälzisches Ladenöffnungsgesetz sollte angepasst werden
In einigen Ländern wurde das jeweilige Ladenöffnungs- bzw. Ladenschlussgesetz bereits an die sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, auch um den geänderten Versorgungsbedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. „Digitale Kleinstsupermärkte“ bieten umfassende technische Lösungen, um unter größtmöglicher Schonung der personellen Ressourcen vollautomatisierte Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen zu betreiben und hiermit die Attraktivität der Lebensräume, insbesondere in ländlichen Regionen, zu verbessern.
Um die Interessen der rheinland-pfälzischen Direktvermarkter/-innen bei der Neureglung des Ladenöffnungsgesetzes angemessen zu berücksichtigen, formulierte die Vereinigung der Direktvermarkter Rheinland-Pfalz e.V. (VDRLP) in enger Abstimmung mit der Fachberatung der LWK sowie abschließend dem Ausschuss Unternehmensentwicklung wichtige Aspekte, die aus Sicht der Direktvermarkter bei der Anpassung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes berücksichtigt werden sollten. Die Forderungen wurden über den Präsidenten Michael Horper der Ministerin für Landwirtschaft und Weinbau Daniela Schmitt übermittelt.
Umbenennung der Referate 24 und 25
Die Ausschussmitglieder votierten einstimmig für die Umbenennung des Referats 24 in „Betriebsführung und Markt“ (zuvor Betriebswirtschaft, Markt, Testbuchführung und Förderberatung) und 25 in „Erwerbskombinationen“ (zuvor Einkommensalternativen).
Zukünftige Ausrichtung des Beratungsangebotes
Nils Töpperwien, Geschäftsführer des Ausschusses, informierte über das Seminar „Herausfordernde Zeiten im Weinbau – betriebliche und soziale Veränderungsprozesse einleiten“, welches von der LWK an insgesamt zwei Terminen im Oktober und November organisiert wurde. Neben Fachvorträgen zur Entwicklung im Weinbau oder zu wichtigen steuerlichen Aspekten wurde in diesen Seminaren auch aktiv in Gruppen gearbeitet. Die Ergebnisse der Gruppenarbeiten und insbesondere zu dem Thema „Welchen Unterstützungsbedarf haben Sie?“ wurden den Ausschussmitgliedern vorgestellt. Eine sehr konstruktive Diskussion folgte, welche in konzeptionellen Vorschlägen für das Beratungs- und Fortbildungsangebot der LWK mündete. Die Ergebnisse und Vorschläge werden im Januar 2025 dem Vorstand als Lenkungsorgan der Landwirtschaftskammer vorgestellt.
Der Ausschuss Unternehmensentwicklung ist zuständig für die Themenbereiche der Referate 24 Betriebsführung und Markt, 25 Erwerbskombinationen und 26 Bau, Technik, Energie.
Hildegard Runkel