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Blauzungenkrankheit - was ist zu tun?

Die virale Infektionskrankheit überraschte im letzten Jahr viele Tierhalter und stellte sie vor enorme Herausforderungen und ökonomische Verluste. Für das Jahr 2025 wird ein erneuter Druck der Blauzungenerkrankung erwartet. Was können Sie als Betrieb tun, um ihre Herde bestmöglich vor dem Eintrag des Blauzungenvirus zu schützen?
Was kann man tun, um einen Eintrag des Blauzungenvirus in die Herde zu vermeiden?

Nur durch eine flächendeckende Impfung kann das Blauzungenvirus effektiv bekämpft und der Erkrankung vorgebeugt werden. Hohe Verluste und drastische Leistungseinbußen bei den Tieren sind nur zwei Argumente, die dafür sprechen, dass die Impfung sich auch aus finanzieller Sicht lohnt. Aber auch aus Sicht des Tierwohls und des Tierschutzes kann nur zur Impfung geraten werden. Langwierige Folgen, wie z.B. nicht tragende Rinder und intrauterin geschädigte Kälber und Lämmer, werden erst später ersichtlich und bringen weitere Einbußen mit. Vor allem BTV-3 zeigte im letzten Jahr eine schwere Klinik. Der Einsatz der Impfstoffe gegen BTV-3 ist weiterhin gestattet. Die Situation zum Impfstatus der einzelnen Betriebe in Rheinland-Pfalz ist sehr unterschiedlich. Teils wurden die Herden ab Juni/Juli 2024 grundimmunisiert, teils wurden die Herden aber auch nur teilweise geimpft, sprich laktierende Kühe ohne Jungvieh. Zudem gibt es aber auch einige Betriebe, die noch keine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt haben. Je nach Status der Herde ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen für den Schutzstatus vor BTV-3:

Herde im Sommer/Herbst 2024 gegen BTV-3 geimpft:

Die gesamte Herde wurde inklusive Jungvieh und Kälber geimpft. Betriebe, die im Sommer/Herbst 2024 bereits 2-mal geimpft haben, sollten vor dem Frühjahr wieder nachimpfen und die sogenannte Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes durchführen, sodass vor dem Start des „Gnitzenflugs“ die Immunität stabil ist. Die Antikörper bauen sich sukzessiv nach der Impfung ab. Eine Wiederholungsimpfung ist für eine vollständige Immunität also absolut zu empfehlen. Der Booster erfolgt über eine einmalige Injektion einer Einzeldosis.

Herde im Sommer/Herbst 2024 nur teilweise gegen BTV-3 geimpft:

Die laktierenden Kühe wurden geimpft, das Jungvieh und die Kälber jedoch nicht. In diesem Fall ist die Booster-Impfung des jeweiligen Impfstoffes für die laktierenden Kühe zu empfehlen. Das Jungvieh und die Kälber sollten grundimmunisiert werden. Bei den Kälbern muss darauf geachtet werden, dass das empfohlene Mindestalter des Impfstoff-Produkts eingehalten wird. Dies ist absolut zu empfehlen. Je mehr Tiere in einem Bestand geimpft sind, umso geringer wird das Risiko einer Infektion.

Herde wurde nicht geimpft, aber im Sommer/Herbst infiziert: 

Regelmäßig kommt die Frage auf, ob die Infektion der Herde mit dem BTV-3-Virus auch einen Schutz bietet. Auch im Sommer oder Herbst infizierte Herden sollten für das Jahr 2025 vollständig geimpft werden. Das BT-Virus ist keine Tier-zu-Tier-Übertragung und es wird daher Tiere in der Herde geben, die nicht infiziert waren und somit keine Antikörper aufweisen. Konkret kann man nur nach einem positiven PCR-Nachweis von einem infizierten Tier sprechen. Bei Einzelnachweisen in einer Herde ist der Gesamtstatus der Herde jedoch nicht bekannt. Zudem ist nicht bekannt, wie lange der Schutzstatus besteht nach einer natürlichen BTV-3-Infektion. Daher empfiehlt es sich die gesamte Herde zu grundimmunisieren.

Herde nicht geimpft und nicht infiziert:

Bisher nicht geimpfte und nicht infizierte Herden sollten vor dem Frühjahr grundimmunisiert werden. Mit der zweimaligen Applikation sollte spätestens Ende Januar/ im Februar begonnen werden. 
Dabei sollte neben BTV-3 auch die Varianten BTV-4 und BTV-8 nicht vernachlässigt werden, welche wieder aus dem Südwesten auf dem Vormarsch sind. Betroffen sind vor allem Rinder und die kleinen Wiederkäuer. Auch für Schafe/Ziegen wird eine zweimalige Applikation im Abstand von 3-4 Wochen als Grundimmunisierung empfohlen. Nur wer impft, schützt sich und seine Tiere vor größeren Ausfällen und wirtschaftlichen Verlusten. Nur mit einer flächendeckenden Impfung kann die Ausbreitung der Blauzungenerkrankung eingedämmt werden.
Es gibt einen Impfzuschuss durch das Land und durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, den die Tierhalter nutzen sollen. Der neue Serotyp BTV-12 wurde aktuell in den Niederlanden entdeckt. Die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland besteht. Bislang gibt es aber keinen Impfstoff gegen BTV-12.

Christiane Reif-Lanser, LWK RLP 
Dr. Heidrun Mengel, TSK RLP 

 

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