Bewertungsschema

Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtlichen Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet.

Es werden vergeben:

  •     Die Goldene Kammerpreismünze für die Qualitätszahl 4,50 bis 5,00
  •     Die Silberne Kammerpreismünze für die Qualitätszahl 4,00 bis 4,49
  •     Die Bronzene Kammerpreismünze für die Qualitätszahl 3,50 bis 3,99 

Die Bestimmungen zur Landeswein- und -sektprämierung können Sie hier abrufen