Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein und Schaumwein
Seit 1971 führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit für das Land die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jährlich werden in den verschiedenen Weinbauämtern und Dienststellen bis zu 120.000 unterschiedliche Partien geprüft. Voraussetzungen zur Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein und Schaumwein Die Kennzeichnung von Wein, Schaumwein und Perlwein als Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b.A.) oder Qualitätsperlwein b.A. setzt den erfolgreichen Abschluss der Amtlichen Qualitätsprüfung und die Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.) voraus.
- Qualitätsprüfung - Antragsübersicht Ihrer Anstellungen sowie Datenexport und Anzeige der Anträge im Eilverfahren
- Wein- und Sektprämierung - Unterstützendes Ausfüllen und Ausdruck des Anmeldeformulars (s. Druckersymbol in der Antragsübersicht der Qualitätsprüfung) und Übersicht über die in einem Prämierungsjahr erzielten Erfolge
Alle Infos und den Registrierungsantrag finden Sie hier >>>
Alzey:
Mo-Fr 7:30-11:30 Uhr
pruefstelle-alzey(at)lwk-rlp.de
Bad Kreuznach:
Mo-Mi 8:00-11:00 Uhr
Koblenz:
Mo-Do 7:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Fr 7:30-12:00 Uhr
Gemeindehaus Ediger-Eller:
Mo u. Mi 9:30 - 13:30 Uhr
Ahr Rotweinforum Bad Neuenahr-Ahrweiler:
Di 9:00 - 11:00 Uhr
Neustadt/W.:
Mo-Do 8:00-11:30 Uhr
Bekond:
Mo-Do 8:00-11:30 Uhr
Der Landwirtschaftskammer ist die Durchführung der Amtlichen Qualitätsprüfung vom Land Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit übertragen. Sie bezieht sich auf die Zulassung von privaten und staatlichen Laboratorien zur Erstellung von Untersuchungsbefunden, der Prüfung der formalen und analytischen Voraussetzungen an die Erzeugnisse, die sensorische Überprüfung, die Herabstufungen und gegebenenfalls die Rücknahme der Amtlichen Prüfungsnummer.
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau regelt den Verwaltungsvorgang in der Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz.
Den ausgefüllten Antrag drucken Sie bitte zweimal aus und schicken beide unterschrieben an die für Sie zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Antragsteller mit Sitz im Ausland können einen speziellen Vordruck telefonisch bei Herrn Kaul (Tel. 0671/793-805) oder Herrn Brückbauer (Tel. 0671/793-152) anfordern.
Für besonders dringende Anträge zur Qualitätsweinprüfung bietet sich die Möglichkeit der Anstellung im Eilverfahren an.
Gegen eine zusätzliche Gebühr erhält der Antragsteller bereits am Tag der Verkostung eine Information über das Ergebnis der Prüfung im WeinInformationsportal (wip.lwk-rlp.de). Zeitgleich wird dem Betrieb eine E-Mail übermittelt, die ihn darüber informiert, dass neue Daten im WIP vorliegen. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Antrag an die für Sie zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Termin 1. September: Anzeige der Vereinbarung gemäß §32 Weinverordnung zur Abfüllung von Wein mit der Bezeichnung Classic
Betriebe, die beabsichtigen, Qualitätswein mit der Bezeichnung 'Classic' aus der Erzeugung Dritter abgefüllt in den Verkehr zu bringen, haben mit einem Erzeuger oder einem Erzeugerzusammenschluss eine Vereinbarung über die Lieferung und Abnahme einer bestimmten Menge an Trauben, Maische, Most oder Wein zu treffen und der zuständigen Stelle (in Rheinland-Pfalz der Landwirtschaftskammer) bis zum 1. September eines jeden Jahres den Abschluss der Vereinbarung anzuzeigen. Die verwendeten Erzeugnisse müssen mit Ausnahme der zum Süßen Gegenstand der Vereinbarung gewesen sein.
In der Anzeige sind anzugeben:
- Namen, Anschriften und Betriebsnummern der Vertragsparteien,
- Laufzeit des Vertrages,
- Mindestliefermenge aus der Ernte des laufenden Jahres und die
- Mindestabnahmemenge des laufenden Jahres.
Zur Erleichterung der Meldeverpflichtung halten die Weinbaudienststellen der Landwirtschaftskammer Meldevordrucke bereit, die auch als pdf-Datei heruntergeladen werden können.
Infoblatt Classic - Die rechtlichen Voraussetzungen für die Angabe der Bezeichnungen 'Classic' für rheinland-pfälzische Qualitätsweine:
Anzeige der Vereinbarung gemäß §32 Weinverordnung zur Abfüllung von Wein mit der Bezeichnung Classic:
Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, die Prüfnummer für ein nicht abgefülltes aber füllfertiges Erzeugnis zu erteilen.
Die bis 30.06.2005 geltende ausschließliche Zuständigkeit der sechs rheinland-pfälzischen Prüfstellen in ihrem Amtsbereich wurde aufgehoben und durch eine erweiterte Regelung ersetzt. Damit kann ab dem 01.07.2005 nicht mehr nur bei der Prüfstelle des Anbaugebietes, in dem die Trauben gewachsen sind, die Anerkennung als Qualitätswein beantragt werden. Zusätzlich wird jedem Betrieb auf Antrag ermöglicht, eine 'Wunschprüfstelle' zu benennen, die beispielsweise in der Nähe des Betriebssitzes angesiedelt ist.
Die Termine, alle Infos und das Anmeldeformular finden Sie hier >>>
Fragen und Anregungen bitte an:
Oliver Zieger 06731-9510-524
E-Mail: oliver.zieger(at)lwk-rlp.de
Zulassung von Weinlabors und Methoden für die Erstellung von Untersuchungsbefunden
Labors, die über die technische Ausstattung und das erforderliche Fachwissen in der analytischen Untersuchung von Weinen und Schaumweinen verfügen, können für die Erstellung von Untersuchungsbefunden gemäß § 23 Abs. 1 Weinverordnung zugelassen werden. Die Zulassung wird von der Landwirtschaftskammer vorgenommen. Dazu reicht ein formloser Antrag und Ablichtungen der Zeugnisse aus. Zugelassene Methoden für die Untersuchungen von Wein und Schaumwein können Sie hier abrufen:
Gesamtauswertung der Laborvergleichsuntersuchung 2016 bis 2020
Die Ausarbeitung über die allgemeinen Regel und Verfahrensweisen bzw. die Gesamtauswertung der Laborvergleichsuntersuchung durch Herrn Dr. Ristow zum Download:
- Allgemeine Regeln zur LVU der Lw K 01
- Labor Ergebnismappe 2024
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2022 Teil 1
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2020 Teil 1 V2
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2020 Teil 2
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2020 Teil 3
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2019 Teil 1
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2019 Teil 2
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2019 Teil 3
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2018 Teil 1
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2018 Teil 2
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2018 Teil 3
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2017 Teil 1
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2017 Teil 2
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2017 Teil 3
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2016 Teil 1
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2016 Teil 2
- Laborvergleichsuntersuchung Wein 2016 Teil 3
PDF-Vorlagen
PDF-Vorlagen für Anträge zur Qualitätsweinprüfung in Rheinland-Pfalz auf durchschreibefähigem Blanko-Papier
Arbeitsanleitungen
Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von Vorhandenem Alkohol, Reduzierendem Zucker und Gesamtsäure mittels FT-IR-Spektrometrie bei der amtlichen Qualitätsweinuntersuchung
Bestimmung des Kohlendioxid-Gehaltes und des Kohlendioxid-Überdruckes mittels Mehrfach-Volumen-Expansion
WineScan™ SO2:
Kalibrierversion ILCA_AP_2011:
Assistent zur Zutaten- & Nährwertdeklaration
Häufig gestellte Fragen
FAQ's - Häufig gestellte Fragen zur Qualitätsweinprüfung finden Sie hier >>>
Anstellungen zur Qualitätsweinprüfung
Die aktuelle Monatsstatistik sowie die Jahresstatistiken ab 2009 findet man hier >>>
Marktbericht Fasswein Pfalz
Den Marktbericht Fasswein Pfalz finden Sie hier >>>