Aufruf zur Teilnahme an der Landesprämierung für Wein und Sekt
Anmeldeschluss für den nächsten Termin ist der 15. November 2024. Zu diesem Termin können auch Fassweine zur Prämierung angestellt werden. Es gelten die Bestimmungen der Landesprämierung.
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-, Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer jährlich, verteilt auf neun Termine, die Landesprämierung für Wein und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein erzeugen oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft). Anmeldeschluss bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der Kammer für die neun Prüftermine ist jeweils der 15. eines jeden Monats, außer August, Oktober und Dezember. Das "Prämierungsjahr" orientiert sich nicht am Kalender, sondern am Vegetationsverlauf im Weinberg, beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
Anmeldungen zur Prämierung sind ganzjährig, während der Öffnungszeiten der Prüfstellen, möglich. Anmeldeschluss für den nächsten Termin ist der 15. November 2024. Zu diesem Termin können auch Fassweine zur Prämierung angestellt werden. Es gelten die Bestimmungen der Landesprämierung.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in Deutschland, zu dem jährlich von rd. 1.600 Betrieben bis zu 20.000 Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten angestellt werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft den Sachverständigenkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der Sensorik besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen. Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet. Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb der Besten "Sieger des Jahres" zu werden. Die Ergebnisse der Landesprämierung auf der Internetseite www.praemierung-rlp.de veröffentlicht.
Im WeinInformationsPortal (WIP) können Betriebe über die Antragsübersicht Ihrer Qualitätsprüfungsergebnisse das Antragsformular (über das Drucker-Symbol) schnell und komfortabl ausfüllen und -drucken. Den Registrierungsantrag zum WIP und weitere Infos finden Sie hier >>>.
Auskünfte erteilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Ihren Weinbauämtern und Dienststellen.