Zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für PV-Anlagen hat sich die Landwirtschaftskammer deutlich positioniert: Zuerst sollten Brachflächen, Konversions- und Dachflächen für PV-Anlagen genutzt werden, bevor landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die vorschnelle Inanspruchnahme, insbesondere von Vorrangflächen für die Landwirtschaft, muss ausgeschlossen werden. Zudem sollten, falls nicht anders möglich, nur landwirtschaftliche Flächen für PV-Anlagen überplant werden, die eine unterdurchschnittliche Bodengüte aufweisen, die keine besonderen Nutzungen wie die Bewässerung ermöglichen und Betriebe nicht beeinträchtigen.
Wenn ein potenzieller Investor nach einer bestimmten Fläche fragt, sollte der Eigentümer umgehend die Gemeindeverwaltung informieren und sich erkundigen, ob hier überhaupt eine Realisierung möglich ist.