| Planung von PV-Freiflächen-Anlagen

Keine Auskunft an PV-Investoren

Investoren sind stets auf der Suche nach landwirtschaftlichen Flächen, um neue Freiflächen-PV-Anlagen zu errichten. Dabei werden alle Register der Akquise gezogen. Entgegen mancher Behauptung solcher Investoren, gibt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz grundsätzlich keine Daten zu Grundstücken und deren Eigentümern oder Bewirtschaftern weiter.
Bevor landwirtschaftliche Flächen mit PV-Anlagen bebaut werden, sollten zunächst Dachflächen und andere Potenziale genutzt werden.

Zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für PV-Anlagen hat sich die Landwirtschaftskammer deutlich positioniert: Zuerst sollten Brachflächen, Konversions- und Dachflächen für PV-Anlagen genutzt werden, bevor landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die vorschnelle Inanspruchnahme, insbesondere von Vorrangflächen für die Landwirtschaft, muss ausgeschlossen werden. Zudem sollten, falls nicht anders möglich, nur landwirtschaftliche Flächen für PV-Anlagen überplant werden, die eine unterdurchschnittliche Bodengüte aufweisen, die keine besonderen Nutzungen wie die Bewässerung ermöglichen und Betriebe nicht beeinträchtigen.

Wenn ein potenzieller Investor nach einer bestimmten Fläche fragt, sollte der Eigentümer umgehend die Gemeindeverwaltung informieren und sich erkundigen, ob hier überhaupt eine Realisierung möglich ist.
 

#Themen

Raumordnung

Teilen

Zurück