Die Energiewende erhöht den Druck auf die Landwirtschaft. Nicht erst seit Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland sind wir alle grundsätzlich auf den Ausbau erneuerbarer Energien angewiesen. Doch sind erneuerbare Energiequellen mit der Landwirtschaft zu vereinbaren? Welche Alternativen zu landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es?
Und so lautet das Ergebnis der Umfrage: „Ja, landwirtschaftliche Flächen sollten auch für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt werden“ – dieser Aussage stimmten 36 Prozent zu.
„Nein, landwirtschaftliche Flächen sollten weitgehend davon unberührt bleiben“: Diese Aussage war für 60 Prozent aller Teilnehmenden die richtige. 4 Prozent stimmten weder der einen noch der anderen Aussage zu.
Neben dem Votum konnte zusätzlich eine Begründung abgegeben werden.
Das sagen die Pro-Stimmen:
Neben einem überragenden öffentlichen Interesse wurde die höhere Energieeffizienz von Photovoltaik und Windkraft ins Feld geführt. Das sei dem energieaufwendigen Pflanzenbau vorzuziehen. Die großen Biogasanlagen hätten den Strukturwandel zusätzlich beschleunigt, und um die gleiche Menge Strom zu erzeugen, benötige die PV-Anlage nur einen Bruchteil der Fläche. Dies alles ohne Dünge- und Spritzmittel. Allerdings sollten Hochertragsböden von der PV-Nutzung ausgenommen werden.
„Insbesondere Maisanbau für Biogasgewinnung hat für mich nur eine Berechtigung, wenn die gewonnene Energie in örtliche Energienetze eingespeist wird“, schrieb ein Umfrageteilnehmer. Als Unternehmer wie jeder andere Handwerks- oder Industriebetrieb auch, sollte man seine Flächen möglichst gewinnbringend vermarkten. Zustimmung erfolgte auch unter der Bedingung, dass unter den PV-Modulen trotzdem landwirtschaftlich gearbeitet werden kann – Ziegenweide und Obstbäume wurden genannt. Damit sei die Fläche auch nicht vollständig verloren.
Und das sagen die Contra-Stimmen:
Ein sehr häufig angeführtes Argument: Bevor landwirtschaftliche Flächen genutzt werden, sollten zunächst bereits vorhandene Dächer oder Flächen, beispielsweise Hänge oder Parkplätze, Industrieanlagen, Lagerhäuser und viele mehr, genutzt werden. Ob kommunal, gewerblich oder landwirtschaftlich – der Ausbau scheitere oftmals auch an den Stromnetzen. „Pachtflächen weg, und man muss auch noch lächeln beim Verpächter. Ohne Mampf keinen Kampf, viel Spaß beim Stromessen“, lautete eine sehr deutliche Meinung. Zudem sei Freiflächen-PV ein „flächenfressendes Monster, das, bei allen möglichen einzelbetrieblichen Vorteilen, die Agrarstruktur durch einen noch nie dagewesenen Flächenentzug erheblich benachteiligt. Dadurch steigt der Druck auf die Pachtflächen, weil die Eigentümer deutlich bevorteilt werden.“
„Ernährungssicherheit steht über allem“, schrieb ein Teilnehmer, der auf die knappen Flächen zur Nahrungsmittelproduktion verweist. „Wie verhält es sich bei einem Flächenbrand?“, will ein Teilnehmer wissen: „Ist der Boden danach überhaupt noch verwertbar?“ Ein Solarpark sei eine einmalige Maßnahme, die nicht rückgängig gemacht werden könne. Der Boden sei nach der Nutzung sehr verfestigt, eine unkontrollierte Einwanderung von Unkräutern, die sich auch auf die Nachbarflächen ausbreiten, sei irreversibel und nicht zu verhindern. „Grünland ist für die Tiere da“, lautete eine weitere Meinung.
Weder mit nein noch ja antworten wollte eine Stimme, die jedoch Vorteile bei Agri-PV sieht: Das sei sinnvoller als die Installation von Hagel- und Sonnenschutzsystemen. Die Nutzung von Gülle, Mist und sonstiger Biomasse in Biogasanlagen sei so sinnvoll, dass ein Anbau von nachwachsenden Rohstoffen für den Betrieb der Anlage nicht ins Gewicht falle. Eine Flächen-PV-Anlage hingegen sei eine dauerhafte Entwertung des Bodens und sollte unbedingt vermieden werden.
Das sagt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Die LWK hat sich mit einem Leitfaden zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen eindeutig positioniert und fordert unter anderem die Einhaltung des Landesentwicklungsprogamms. Dort wird verpflichtend verlangt, dass zuerst Brachflächen, Konversions- und Dachflächen für PV-Anlagen genutzt werden, bevor landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die vorschnelle Inanspruchnahme, insbesondere von Vorrangflächen für die Landwirtschaft, soll ausgeschlossen sein. Außerdem sollen nur landwirtschaftliche Flächen für PV-Anlagen überplant werden, die eine unterdurchschnittliche Bodengüte aufweisen, keine besonderen Nutzungen wie die Bewässerung ermöglichen und die Hofstellen und Betriebe nicht beeinträchtigen. Die weitere Erprobung von Agri-PV-Anlagen wird dringend empfohlen, um weitere Erfahrungen mit diesem System zu gewinnen. Mit Sorge beobachtet die Landwirtschaftskammer schnelle Gesetzesänderungen, wodurch der Agrarstruktur nachhaltig Schaden entstehen könnte.
Die nächste Umfrage „Nachgefragt und Zugehört“ der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beschäftigt sich mit dem Thema Bewässerung: Müssen wir immer raffiniertere Bewässerungssysteme entwickeln oder eher andere Pflanzen anbauen?