| Beratung/ Thema des Monats

Neue Merkblätter zur Zwischenlagerung von Festmist und Silage

Nach intensiver Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachbereichen sind die beiden Merkblätter zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Silagelagerung außerhalb ortsfester Anlagen und an die ordnungsgemäße Zwischenlagerung von Festmist von Huf- und Klauentieren außerhalb ortsfester Anlagen veröffentlicht worden. Nach folgenden Kriterien sind die Lagerplätze zu bewerten.

In den beiden Merkblättern wird festgestellt, dass vorgerotteter Festmist mind. 25% und Silage mind. 30% Trockenmassegehalt aufweisen müssen. Zwischenlager dürfen nur zeitlich begrenzt und auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen errichtet werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ortsfeste Anlagen (Mistplatte bzw. eingestreuter Stall und Fahrsilos) an der eigentlichen Hofstelle vorhanden sein müssen. Der zwischengelagerte Festmist sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgebracht werden und die Silage als erstes zur Fütterung verwendet werden. Die maximale Lagerdauer beträgt 6 Monate. Bei wiederholter Lagerung am selben Lagerplatz ist dieser spätestens nach 1 Jahr zu wechseln. Zur Bodenregeneration sollte dann eine Lagerpause von mind. 5 Jahren eingeplant werden. Welche Bereiche genau im Bezug auf Wasser- oder Naturschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Grundwasser, Brunnen, Oberflächengewässer o.ä. ungeeignet sind, lässt sich den beiden Merkblättern entnehmen. Die Maximalhöhen sind auf 3 m begrenzt. Die Lagerung auf ebener, kleiner Fläche wird bevorzugt. Daneben gibt es noch weitere Angaben zur Anlage und zum Betrieb von Zwischenlagern. Die Mindestabstände zu Brunnen liegen bei 100 m, zu oberirdischen Gewässern und Vorflutern bei 50 m und zu nicht ständig wasserführenden Straßen und Vorflutgräben 20 m. Zum Grundwasser muss mind. 1,5 m Abstand eingehalten werden, was i.d.R. in Flussauen gegeben ist. Für Ballensilage gibt es gesonderte Regelungen, um eine Wassergefährdung auszuschließen. Bei allen Möglichkeiten zur Zwischenlagerung bleibt der Ansatz unverändert, dass immer ausreichend Lagerkapazitäten an der Hofstelle vorhanden sein müssen, bevor ein Zwischenlager errichtet werden darf. Falls Sie eine Mistplatte oder ein Fahrsilo an der Hofstelle bauen möchten, sprechen Sie unsere Beratung gerne an. Hier können die baulichen, betriebswirtschaftlichen und fördertechnischen Aspekte fachkundig begleitet werden.

Alle weiteren Informationen und den Kontakt der Bauberatung finden sie unter:

https://www.lwk-rlp.de/beratung/bau-technik

Hier können Sie sich die Merkblätter herunterladen: 

https://www.gqs.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/6d09093266147ec6c1257bb2002cf5e7/$FILE/MB_Festmist_Zwischenlagerung_RP.pdf

https://www.gqs.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/6d09093266147ec6c1257bb2002cf5e7/$FILE/MB_Silagelagerung_RP.pdf

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Beratung, BTE, EK

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