In der heutigen Zeit stehen viele landwirtschaftliche Gebäude leer und warten auf eine neue Nutzung. Doch bevor diese Gebäude in neuem Glanz erstrahlen können, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, unter anderem welche Genehmigung vorliegt und welchen Bestandsschutz das Gebäude hat.
Bestandsschutz durch Baugenehmigung
Der Bestandsschutz ist ein rechtlicher Schutz, der bestehenden Gebäuden zugutekommt. In der Regel liegt dieser vor, wenn das Gebäude durch eine Genehmigung bewilligt wurde. Schwieriger wird es, wenn die Genehmigungsunterlagen nicht mehr auffindbar sind oder nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren oder ein Freistellungsverfahren beantragt wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Bestandsschutz entfällt, wenn wesentliche bauliche Änderungen, Sanierungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden. Fehlt die Genehmigung, drohen Nutzungsuntersagung oder sogar Beseitigungsanordnung. Dies gilt auch für Nutzungsänderungen. Das bedeutet, dass jede geplante Umgestaltung oder neue Nutzung des Gebäudes sorgfältig geprüft werden muss.
Fazit
In der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude und im Leerstand von Gebäuden schlummert so manches Potenzial. Die Neugestaltung bietet viele Chancen, erfordert jedoch ein planmäßiges Vorgehen.
Das Seminar "Leerstehende Gebäude neu gedacht - Perspektiven für landwirtschaftliche Objekte" bietet wertvolle Einblicke in den baurechtlichen und steuerrechtlichen Rahmen. Einkommensalternativen und Möglichkeiten im ländlichen Raum werden aufgezeigt und Analysemöglichkeiten der eigenen Objekte vorgestellt.
Das Seminar umfasst insgesamt vier Online-Termine am Abend und bietet die Möglichkeit, sich mit Experten auszutauschen. Zur Anmeldung >>>
Bei Fragen zum Seminar oder sonstigen Anliegen können Sie uns gerne kontaktieren >>>
Katrin Mohr Referat Bau, Technik, Energie