Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr wieder Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Zeit der Getreide- und Ölsaaternte sowie der Weintraubenlese geben wird.
Die Ausnahmegenehmigung gilt wie folgt:
- für die Getreide- und Rapsernte, 2. Juli bis 10. September
- für die Maisernte und die Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transports von frisch gekeltertem Traubenmost, 20. August bis 12. November
- für die sonstige Ölsaaternte, 6. August bis 17. September
Das Ministerium weist ausrücklich darauf hin, dass die Ferienreiseverordnung hiervon unberührt bleibt.