Wollen Sie Ihren Betrieb weiterentwickeln? Planen Sie eine Investition? Möchten Sie in einen Betrieb mit einsteigen oder übernehmen?

Die fachkundigen Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer begleiten Sie von der Prüfung der Fördervoraussetzungen bis zur Erstellung des Verwendungsnachweises.

Es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten für Betriebe, diese umfassen u. a. folgende Bereiche:

  • Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Neubau, Umbau, Ausbau und Erwerb von Wirtschaftsgebäuden
    • Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der Innenwirtschaft
  • Kauf von Spezialmaschinen in der Außenwirtschaft
    • Mechanisierungssysteme in Steillagenweinbau
    • Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau
    • Extensive Bodenbewirtschaftung
    • Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
    • globale Positionierungssysteme auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen
  • Erstmalige Niederlassung
    • Miteinstieg in das Unternehmen oder Übernahme des Unternehmens (mit oder ohne familiäre Bindung)
    • Betriebsneugründung

    Förderprogramme

    Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen:

    • natürliche und juristische Personen mit Unternehmen der Landwirtschaft (unabhängig von der Rechtsform) im Sinne des Alterssicherungsgesetzes für Landwirte, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen
    • Unternehmen, die landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

    Einkommens- und Gewinngrenzen = Prosperität:

    • Summe der positiven Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Einkommenssteuerbescheide darf bei maximal 200.000 € je Jahr pro Antragsteller oder Antragstellerin liegen

    Fördervoraussetzungen:

    • Nachweis der Ausbildung in einem grünen Beruf oder abgeschlossene Berufsausbildung
    • Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre (1 Jahr im vereinfachten Verfahren)
    • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der geplanten Investitionen
    • Eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab Fertigstellung für Bauten und baulichen Anlagen, sowie von 5 Jahren ab Lieferung für Maschinen sowie technischen Einrichtungen und Geräte

    Von der Förderung ausgeschlossen:

    • Kauf von lebendem Inventar oder Viehaufstockung aus eigener Nachzucht sowie Anlage von Dauerkulturen
    • Kauf landwirtschaftlicher Flächen
    • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie Gesellschaftsanteilen
    • Investitionen im Wohnhausbereich sowie in Büro-, Verwaltungs- und Sozialräume
    • laufende Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistung (= eigene Arbeitsleistung)
    • Maschinen- und Getreidelagerhallen (Ausnahme: Hochsilos)
    • Biogasanlage und andere Anlagen, die eine Vergütung nach EEG erhalten
    • Bereits begonnene Maßnahmen (Ausnahme: das Einholen der Baugenehmigung bei baulichen Vorhaben)

    Im AFP können landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen für betriebsnotwendige Investitionen gefördert werden, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion). Damit soll in Rheinland-Pfalz eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft erhalten bleiben und unterstützt werden. In den Unternehmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

    • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
    • Rationalisierung der Produktion und Senkung der Kosten
    • Erhöhung der Wertschöpfung der betrieblichen Produktion
    • Verbesserung des Verbraucher- Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes

    Alle weiteren Informationen und Unterlagen finden Sie hier >>>

    Zur Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung soll die Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen durch Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik unterstützt werden. Die Förderung hilft bei der Beschleunigung der umweltschonenden Ausrichtung von Betrieben, sowie bei der Einführung und Anwendung neuer digitaler Techniken in landwirtschaftlichen Betrieben. Durch die Förderung entsprechender Betriebe soll dem Schutze der Kulturlandschaft gedient werden.

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    In diesem Programm können Weinbaubetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung Förderanträge stellen. 

    Die GMOWi ist in zwei Förderbereiche unterteilt.

    • Teilbereich 1 beinhaltet die Förderung in materielle und immaterielle Investitionen für Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe und Weinerzeuger erhöhen sollen.
    • Teilbereich 2 beinhaltet technische Investitionen (nach Positivliste), durch die Umweltaspekte in Weinbausystemen wie Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung oder Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt verbessert werden.

    Förderfähige Investitionen:

    • Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der betrieblichen Innenwirtschaft
    • Errichtung und Erwerb von Gebäuden, die unmittelbar der Erzeugung und Vermarktung von Wein dienen
    • Kosten der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Techniken

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    In diesem Programm können Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Jungwinzerinnen und Jungwinzer sowie Jungforstwirtinnen und Jungforstwirte bei Erstniederlassung mit Leitung des Betriebes einen Förderantrag stellen.

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    So erreichen Sie uns

    Informationen zur Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes