Einkommensalternativen
Haben Sie Fragen rund um die Direktvermarktung, Gästebeherbergung, Hofgastronomie oder Vinothek?
Wir, das Beratungsteam Einkommensalternativen, helfen Ihnen gerne weiter, egal ob Sie einen solchen Betriebsschwerpunkt bereits haben oder einen solchen planen. Je nach Fragestellung arbeiten wir eng mit unseren Beraterkollegen aus der "Betriebswirtschaft", "Bau und Technik", "Förderberatung" oder "Raumordnung" zusammen. Denn unser Anspruch ist es, Sie optimal und umfassend bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammer gehört es, Landwirte und Winzer in diesem komplexen Feld zu unterstützen.
Unsere Schwerpunkte
EIP-AGRI "DV_Store 4.0"
Projekt: „Digitalisierung der Direktvermarktung in Rheinland-Pfalz – DV_Store 4.0“ als EIP-Agri Innovationsvorhaben ausgewählt.
Unsere Angebote im Überblick
Netzwerk & Vereine
Das Team der Einkommensalternativen betreut und unterstützt verschiedene Berufsnetzwerke, Vereine und Projekte.
Aktuelles aus den Einkommensalternativen
- | Einkommensalternativen
Der Hof als Erlebnisanbieter – alternative Nutzungsmöglichkeiten für leere Gebäude
© LWK RLP
WeiterlesenViele landwirtschaftliche Betriebe kennen das Problem: Die Hofstelle verfügt über Gebäude, die leerstehen und im Unterhalt hohe Kosten verursachen. Wie kann den alten Scheunen, ungenutzten Getreidespeichern oder ehemaligen Kuhställen neues Leben eingehaucht werden?
© LWK RLP
- | Einkommensalternativen
Pflicht zur Meldung von Registrierkassen ab 2025
© LWK RLP
WeiterlesenBisher war die Mitteilungsverpflichtung über die In- und Außerbetriebnahme von Registrierkassen bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass diese elektronische Übermittlungsmöglichkeit ab dem 1. Januar 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und eine entsprechende Schnittstelle zur Verfügung gestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Meldung von…
© LWK RLP
- | Einkommensalternativen
Überarbeitete Social-Media-Leitlinien für Hersteller von alkoholhaltigen Getränken gelten ab dem 1. August 2024
© pixabay/Shutter Speed
WeiterlesenDie überarbeiteten Social-Media-Richtlinien des Deutschen Werberates treten zum 1. August 2024 in Kraft und sind für alle Hersteller alkoholhaltiger Getränke – also beispielsweise Weingüter, Bierbrauer, Brennereien und weitere Produzenten alkoholischer Getränke – mit unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen relevant.
© pixabay/Shutter Speed
- | Einkommensalternativen
Ideen weiterentwickeln – Profitieren Sie vom bezuschussten Beratungsangebot
© LWK RLP
WeiterlesenDie betriebswirtschaftliche Beratung der Landwirtschaftskammer, welche u.a. für den Bereich der Diversifizierung angeboten wird, ist fester Bestandteil des Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Bauernhöfe und Weingüter mit Ferienunterkünften, Hofgastronomie und Direktvermarktung können von diesem zu 80 Prozent bezuschussten Beratungsangebot ebenso profitieren wie landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe ohne…
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- | Direktvermarktung
Ladenöffnungsgesetz an Sonn- und Feiertagen: Was gilt für Direktvermarkter?
© LWK RLP/ Runkel
WeiterlesenDirektvermarkter dürfen ihre Hofläden unter bestimmten Voraussetzungen auch sonntags öffnen und ihre selbsterzeugten Produkte anbieten, dies regelt das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz. Doch welche Regelungen gelten für digitale Verkaufsstellen, so genannte 24/7 Stores und Warenautomaten rheinland-pfälzischer Direktvermarkter?
© LWK RLP/ Runkel
- | Direktvermarktung
Hessen beschließt Gesetzentwurf zur Sonn- und Feiertagsöffnung von vollautomatisierten Mini-Märkten
WeiterlesenDer Hessische Landtag hat einem Gesetzentwurf zur Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Vorausgegangen war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, welches der Supermarktkette „tegut“ die Öffnung ihrer „teo“-Läden aufgrund der bisherigen Gesetzeslage untersagt hatte.