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7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie

Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bis Ende 2023
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Bereits seit dem 1. Juli 2020 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie aufgrund der Corona Pandemie von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Regelung, sollte ursprünglich nur bis zum 31.12.2022 gelten. Am 22. September wurde vom Bundestag das 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchersteuergesetzen verabschiedet. Das bedeutet, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2023 bestehen bleibt. Getränke bleiben von dieser Regelung unberührt. Hier gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19 %.

#Themen

Beratung, EA, Gastro

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