| Erntezeit

Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Für die Erntezeit wurde wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilt: Landwirte und Winzer dürfen in bestimmten Zeiträumen sonn- und feiertags unterwegs sein.
Landwirtschaftliche Fläche zur Erntezeit

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr wieder Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Zeit der Getreide- und Ölsaaternte sowie der Weintraubenlese geben wird.

Die Ausnahmegenehmigung gilt wie folgt:

  • für die Getreide- und Rapsernte, 2. Juli bis 10. September 
  • für die Maisernte und die Weintraubenlese einschließlich des damit unmittelbar verbundenen Transports von frisch gekeltertem Traubenmost, 20. August bis 12. November
  • für die sonstige Ölsaaternte, 6. August bis 17. September

Das Ministerium weist ausrücklich darauf hin, dass die Ferienreiseverordnung hiervon unberührt bleibt.

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