Im Rahmen einer Betriebsübernahme oder der Neugestaltung / des Neubaus von Beherbergungsbetrieben, gilt es zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Eine davon ist der Brandschutz. Zum besseren Überblick und zum leichteren Verständnis hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen sowie der Industrie- und Handelskammer Trier und dem DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. Hinweise und Beispiele für die Planung von Beherbergungsstätten in Zusammenhang mit dem Brandschutz herausgebracht.
Unter folgendem Link können Sie sich das Informationsschreiben zum Brandschutz für das Gastgewerbe herunterladen.