| Tierische Erzeugung

Die Online-Beihilfe-Antragsmasken „BT-Impfung“ / „Westnil-Fieber-“ und „EHV-Impfung“ bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz sind seit dem 27.03.2025 freigeschaltet!

Für Impfungen ab dem 1. Januar 2025 können nun die Tierhalter selbst die Impfbeihilfen für BT-Impfungen, Westnil-Fieber- und Equines-Herpes-Virus-Impfungen beantragen.

Das Geld wird dann direkt an die Tierhalter ausgezahlt, nicht mehr an den Impftierarzt. 
Für Impfungen im Jahr 2024 muss der Beihilfeantrag weiter vom Impftierarzt gestellt werden.

Vor der Beantragung der BTV-Impfstoffbeihilfe muss die Impfung in Hi-Tier eingetragen sein. Bitte Überprüfen Sie die eingetragenen Impfdaten in Hi-Tier unter: „Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit“ – Unterpunkt „Impfungen“: hier rechte Spalte „Meldungsübersicht Impfungen“ (Rinderbestände) bzw. „Meldungsübersicht Bestandsimpfungen“ (Schaf- und Ziegenbestände).

Der Antrag muss online über das TSK-Tierhalterportal gestellt werden. Zum Einloggen werden die Tierseuchenkassennummer und das persönliche Kennwort benötigt. Der Zugang zum Tierhalteronlineportal findet sich oben rechts auf der Startseite der Tierseuchenkasse (tsk-rlp.de) – „grünes LogIn-Feld“. Ihr Erstzugangs-Kennwort haben alle Tierhalter im Zuge der Neuanmeldung mit dem ersten Anschreiben durch die Tierseuchenkasse und der Mitteilung der eigenen TSK-Nummer erhalten. 
Startseite TSK  Login Tierhalterportal >>>

Wenn Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über den Menüpunkt „Kennwort vergessen“ ein neues anfordern.
Nach dem Einloggen in das persönliche TSK-Tierhalter-Onlinekonto befindet sich in der linken Auswahlspalte der Punkt „Anträge“. 
Anonymisiertes Tierhalter-Onlinekonte “Anträge” >>>

Nach der Auswahl „neuer Antrag“ öffnet sich automatisch die Online-Beihilfe-Antragsmaske und Sie werden durch den Antrag geführt.
Start Antragsmaske Impfbeihilfe >>>

Für jedes Impfdatum und jede Tierart muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Aber grundsätzliche Angaben, die bei einem bereits gestellten Antrag eingetragen wurden, sind für weitere Anträge in den Eingabefeldern voreingetragen.

Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten nutzen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der TSK-Internetpräsenz unter „Aktuelles à Impfbeihilfen werden jetzt direkt an Tierhalter/Tierbesitzer geleistet“.

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