Fachkenntnisschulung „Lebensmittelhygiene“ nach § 4 LMHV
Qualifizierung im Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln speziell für Personen ohne Berufsausbildung in einem Lebensmittelberuf
Diese Schulung ist für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, zubereiten oder in Verkehr bringen und über keine Berufsausbildung in einem Lebensmittel verarbeitenden Beruf verfügen.
Nicht erforderlich ist diese Schulung für Servicekräfte in der Gastronomie oder wenn den Gästen lediglich ein Speisenangebot vom Caterer angeboten wird.
Inhaltlich geht es in dieser Schulung um folgende Themen:
- Grundlagen des Lebensmittelrechtes
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Gefahren im Lebensmittelbereich (Beispiele aus der Praxis)
- Hygienische Anforderungen: Produkt-, Prozess-, Personal- und Betriebshygiene
- Eigenkontrollen und Krisenmanagement (Beispiele aus der Praxis)
- Folgebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt.
Das Seminar wird als Webseminar über Teams organisiert. Die Teilnehmer erhalten kurz zuvor den Einladungslink.
Nachbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Die Fachkenntnisschulung wird mit einer Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kombiniert. Die Teilnahme wird Ihnen bescheinigt.
Referentinnen: Rike Detjen und Gudrun Göppert (Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Termin: Online Termin, Montag, 02.06.2025 - 09:30 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: jeweils 4 Arbeitstage vor dem jeweiligen Schulungstermin
Seminargebühr: 150 € pro Person
Ermäßigt: 135 € pro Person – Zeichenträger „Einkaufen auf dem Bauernhof, Mitgliedschaft VDRLP
Teilnehmerzahl: mind. 15/ max. 18 Teilnehmer
Da die Teilnehmerzahl jeweils begrenzt ist, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei Interesse planen wir weitere Termine.