Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Antragsteller muss ein aktiver Betriebsinhaber sein
- Mindestanzahl von 6 Mutterschafen und/oder Mutterziegen
- Förderfähig sind die weiblichen Schafe und Ziegen, welche zum Stichtag 01. Januar des Antragsjahres mind. 10 Monate alt sind
- Tiere müssen im Haltungszeitraum 15.05. – 15.08. auf dem Betrieb gehalten werden
- Werden nur Tierprämien beantragt, muss ein Mindestbetrag von 225€ erreicht werden
Im Haltungszeitraum 15.05. bis 15.08. des Antragjahres müssen die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung nach
- Teil IV Titel I Kapitel 2 Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2016/429 (zu Tierseuchen u.a.)
- den Rechtsakten der Europäischen Union, die im Rahmen dieser oder zur Durchführung dieser Verordnung erlassen wurden sowie
- der Viehverkehrsordnung
erfüllt werden. (ADD RLP)
Die Zahlung je förderfähigem Mutterschaf und/oder Mutterziege liegt zwischen ca. 34-35 €/ Mutterschaf oder Mutterziege.
Wichtig: Falls potentielle Antragssteller bisher keinen Flächenantrag gestellt haben, da Sie z.B. unter der Mindestbetriebsgröße von 1 ha liegen, werden diese nicht automatisch angeschrieben und mit Zugangsdaten zum Online-Portal versorgt. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Kreisverwaltung auf, damit diese Ihnen die entsprechenden Zugangsdaten zukommen lassen können.
Wenn nur die Tierprämie beantragt wird, achten Sie darauf, dass Sie den Mindestbetrag von 225€ erfüllen.
Antragsfrist: 15.05.2023
Quelle: Direktzahlungen ab 2023 add.rlp.de
Unter folgenden Links können Sie weitere Informationen erhalten.
https://www.youtube.com/@DLRRLP/videos