Zuletzt waren noch die vier Landkreise Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich als Restriktionsgebiet eingestuft. Hier mussten noch Maßnahmen vor dem Verbringen von Tieren aus Restriktionsgebieten beachtet werden. Dem Antrag zur Befreiung der letzten Restriktionsgebiete wurde stattgegeben. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1071 vom 01.06.2023 wurde im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Demnach gilt ganz Rheinland-Pfalz und somit auch Deutschland ab Montag, 05.06.2023 frei von einer Infektion mit der Blauzungenkrankheit/BTV. Demnach sind ab dem 05.06.2023 keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich!
Es wird empfohlen empfängliche Tiere weiterhin gegen BTV zu impfen, um das Risiko einer erneuten Einschleppung gering zu halten. Die BTV-Impfbeihilfe von Tierseuchenkasse und Land bleibt weiterhin bestehen.