Dies war die zweite Grundschulung im Rahmen der Förderperiode 03/2022 bis 09/2025 „Lernort Bauernhof“ in Rheinland-Pfalz. Sie ist Bestandteil des mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) geförderten Vorhabens und ein erster Schritt zur Anerkennung als außerschulischer Lernort Bauernhof.
Maria Caesar von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koordinatorin der Maßnahme, informierte die Betriebsleitungen über Basiswissen für den Einstieg als außerschulischer Lernort Bauernhof. Sie gab beispielsweise Informationen zu Versicherungen, rechtlichen Fragen, möglichen räumlichen und inhaltlichen Konzeptionen sowie Tipps zur Kalkulation von LOB-Angeboten auf den Höfen. Ganz praktisch erlebten die Teilnehmenden mit der angehenden Bauernhofpädagogin Stefanie Jung den Lernort Bauernhof Neumühle durch vielfältige Aktivitäten, u.a. im Kälberstall die Kälber bürsten, das Jungvieh mit Heu füttern und den Stall kehren. Später erläuterte die Bauernhofpädagogin und LOB-Betriebsleiterin „der ersten Stunde“, Astrid Steuerwald-Ludwig aus Stetten, ihre bewährten Unterrichtskonzepte, wie sie die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Hof für die Landwirtschaft begeistert und zum Mitmachen anregt, beispielsweise beim Kartoffeln ernten und Tiere füttern. Ein Vortrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) von Annette Müller-Clemm, Referentin der Bundesarbeits-gemeinschaft Lernort Bauernhof (BAGLoB e. V.), rundete den ersten Tag ab und veranschau-lichte die Bedeutung der Lernmöglichkeiten auf den Betrieben, z.B. durch praktisches Arbeiten im Team oder das Erkennen von interdisziplinären Zusammenhängen in der Landwirtschaft. Am nächsten Tag wurden die Vielfalt der möglichen Aktionen auf den Höfen, die Motivationen aber auch die individuellen Ressourcen angesprochen.
Wer seinen Betrieb als außerschulischen Lernort aufstellen und damit Schulklassen die Hoftore öffnen möchte, kann in Rheinland-Pfalz an einem EU-Förderprogramm teilnehmen. Hierfür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb handeln, es muss eine Ausbildung in einem grünen Beruf vorliegen, und die Bewirtschaftung muss nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Außerdem müssen auf dem Betrieb bestimmte Rahmenbedingungen (z.B. Sicherheit) erfüllt sein.
Daneben sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtend, beginnend mit der zweitägigen Grundschulung, in der die Teilnehmenden aus den vorgestellten Beispielen individuelle Konzepte für ihr eigenes außerschulisches Lernangebot entwickeln. Diese können in weiteren Fortbildungen ausgebaut und vertieft werden.
Bauern- und Winzerhöfe aber auch Gartenbaubetriebe bieten eine Vielfalt an Themen für alle Schulformen und Klassenstufen, siehe www.lernort-bauernhof-rlp.de.
Text: Maria Caesar, LWK
Foto: Isabella Sibold, LWK
Hintergrundinformation
Mit dem „Lernort Bauernhof“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauern- und Winzerhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Schulstufen an allgemeinbildenden Schulen im ganzen Land. Die Maßnahme wird im Rahmen des rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) vom Land, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wurde mit der Umsetzung beauftragt und bietet Fortbildungen für Betriebsleitende und Lehrkräfte an, organisiert Schulungen und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Kontakt: lob@lwk-rlp.de.